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Was kostet unsere Trauung
Der Rechner setzt die Posten zusammen, die das Standesamt tatsächlich abrechnet, und nennt zu jedem die Rechtsgrundlage. Von den 16 Landesregelungen sind 3 an der Primärquelle nachgelesen. Für die übrigen bleibt der Posten leer, statt geschätzt zu werden. Erhobene Zuschläge vor Ort reichen von 50 Euro bis 1.000 Euro.
Ergebnis
0 Euro
In 2 von 2 Posten fehlt der geprüfte Landessatz. Die Summe ist deshalb eine Untergrenze.
Nur ein Posten fällt in jedem Fall an
Nur der erste Posten fällt in jedem Fall an. Alles darunter hängt daran, wo und wann Sie heiraten. Der Balken zeigt die Spanne zwischen dem günstigsten und dem teuersten erhobenen Betrag: Wo er lang ist, lohnt der Vergleich am meisten.
§ 72 Personenstandsgesetz überlässt die Gebühren den 16 Ländern
§ 72 Personenstandsgesetz überlässt die Gebühren den Ländern. Manche setzen feste Beträge, andere einen Rahmen, den die Kommune ausfüllt, und in einigen Ländern erlassen die Gemeinden ganz eigene Satzungen. Genau deshalb ist die Frage "was kostet heiraten" ohne Ortsangabe nicht beantwortbar, und genau deshalb beantworten die großen Ratgeberseiten sie mit einem Durchschnitt, der niemandem hilft.
Die Raumnutzung ist bewusst ein freies Feld. Sie ist keine Amtsgebühr, sondern das Entgelt des Betreibers, und sie steht auf der jeweiligen Trauortseite. Von dort führt ein Verweis hierher, der das Feld ausfüllt.
3 Fragen zu Standesamt, Trauort und Gebühren
- Warum gibt der Rechner eine Spanne aus und keinen Betrag?
- Weil das Landesrecht in mehreren Ländern nur einen Rahmen setzt, den die Kommune ausfüllt. In Nordrhein-Westfalen etwa liegt die Trauung außerhalb der Amtsräume zwischen 66 und 120 Euro. Ein einzelner Betrag wäre an dieser Stelle erfunden.
- Welche Posten fehlen im Rechner?
- Alles, was nicht das Standesamt in Rechnung stellt: Ringe, Fotografie, Feier, Blumen. Der Rechner deckt die Amtshandlungen ab, also den Teil, den man vorher schwer erfährt.
- Werden meine Eingaben übertragen?
- Nein. Die Landessätze kommen mit der Seite mit, gerechnet wird im Browser. Es gibt keinen Aufruf an einen Server, während Sie tippen.
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.