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Verfassung

Redaktionsrichtlinien

Eine Regel steht über allen: Eine fehlende Angabe ist besser als eine geschätzte. Deshalb tragen 13 der 16 Bundesländer auf diesem Portal derzeit keinen Gebührenbetrag, obwohl sich einer leicht plausibel formulieren ließe.

5 Quellenränge, von der Rechtsverordnung bis zur Fachpresse

Bei widersprechenden Angaben gewinnt die höher stehende Quelle. Die Reihenfolge ist bindend, nicht empfehlend.

RangQuelleWofür
1Gesetz und Rechtsverordnung im WortlautGebührenrahmen, Verfahren, Fristen
2Amtliches Gemeindeverzeichnis (Destatis)Gemeinden, Bezirke, Kreise, Einwohner, Koordinaten
3Veröffentlichung der zuständigen KommuneTrauorte, Kapazitäten, konkrete Beträge, Termine
4Auskunft der Kommune auf AnfrageEinzelfälle, wenn nichts veröffentlicht ist
5Fachliteratur und FachpresseEinordnung, nie als Beleg für eine Zahl

Nicht als Quelle zugelassen: Sprachmodelle, Hochzeitsportale, Ratgeberseiten, andere Verzeichnisse. Was dort steht, kann ein Hinweis sein, nie ein Beleg.

4 Bedingungen, bevor eine Zahl auf der Seite steht

Eine Zahl erscheint auf diesem Portal nur, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind:

  1. 1Sie stammt aus einer Quelle vom Rang 1 bis 4.
  2. 2Die Fundstelle ist auf der Seite genannt und, wo möglich, verlinkt.
  3. 3Das Datum, an dem sie nachgelesen wurde, ist festgehalten.
  4. 4Bei Trauorten steht zusätzlich der wörtliche Satz daneben, aus dem sie stammt.

Fehlt eine Bedingung, bleibt das Feld leer und die Seite sagt, dass es leer ist. Ein geschätzter Gebührenbetrag ist in diesem Thema kein kleiner Fehler: Er betrifft Geld, er wird für eine Planung übernommen, und er wandert über KI-Antworten weiter, ohne dass jemand ihn nachprüft.

3 benannte Lücken im Bestand

Lücken werden benannt, nicht kaschiert. Auf jeder betroffenen Seite steht, was fehlt und warum. Die drei größten Lücken des Portals stehen offen in docs/datenbasis.md und hier:

Erstens sind Trauorte bisher nur für 53 von 4.583 Bezirken erhoben. Zweitens sind 13 der 16 Landesregelungen noch nicht an der Primärquelle nachgelesen. Drittens fehlen Anschriften und Sprechzeiten der Standesämter, weshalb die Amtsseiten keine Amtsanschrift behaupten.

Wie oft Gemeindeverzeichnis, Trauorte und Landesrecht nachgezogen werden

WasRhythmusAnlass
Gemeindeverzeichnisvierteljährlichneue Quartalsausgabe von Destatis
Trauortehalbjährlichdazu außerplanmäßig bei gemeldeten Fehlern
Gebühren der Kommunenzum JahreswechselSatzungen ändern sich meist zum 1. Januar
Landesrechtjährlichund bei bekannt gewordener Änderung

Der Datenstand steht auf jeder Datenseite und stammt aus dem Datensatz, nicht aus der Systemzeit. Ein Datum, das sich bei jedem Aufruf auf heute setzt, ist kein Datum.

Kein Geld für Aufnahme, Hervorhebung oder Platzierung

Dieses Portal nimmt kein Geld dafür, dass ein Trauort aufgenommen, hervorgehoben oder besser dargestellt wird. Die Reihenfolge in Listen folgt der Datenlage, nicht einer Zahlung. Sollte sich das ändern, steht es an dieser Stelle, bevor die erste bezahlte Platzierung erscheint.

Die Aufnahme eines Trauorts hängt allein daran, ob die Kommune ihn veröffentlicht hat und ob mindestens eine eigene Angabe dazu vorliegt. Ein Betreiber kann sich nicht eintragen lassen und nicht austragen lassen: maßgeblich ist die Veröffentlichung der Kommune.

Sprachmodelle bauen die Seite, sie liefern keine Zahl

Der Einsatz wird offengelegt, weil das Gegenteil unehrlich wäre. Sprachmodelle helfen beim Bau des Portals, bei Struktur, Code und der Formulierung erklärender Absätze. Als Quelle für eine Tatsache sind sie ausgeschlossen.

Der Grund ist nicht Prinzipienreiterei: Was ein Modell aus eigenem Wissen erzeugt, kann jeder erzeugen. Es ist damit weder überprüfbar noch einzigartig, und ein Modell, das die Antwort selbst zu kennen glaubt, nennt keine Quelle. Der ganze Wert dieses Portals liegt darin, dass jede Angabe eine Herkunft hat.

Abgrenzung zur Rechtsberatung

heiratsorte.de gibt allgemeine Informationen zu einem Verwaltungsverfahren und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Es findet keine Prüfung eines Einzelfalls statt, und es wird keine auf den Einzelfall bezogene Empfehlung gegeben.

Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Unterlagen, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt. Für rechtliche Fragen zur Ehe selbst sind zur Rechtsberatung befugte Personen zuständig.

Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.

Herausgeber: MADE-WITH.AI LTD. Verantwortlich: Ramon W. Tissler. Fassung vom 27.08.2026.