Vokabular
20 Begriffe rund um Standesamt und Eheschließung
20 Begriffe, jeder mit Definition, der Abgrenzung zum Verwechslungskandidaten und, wo es eine gibt, der Fundstelle im Gesetz. Aufgenommen wurde nur, was tatsächlich verwechselt wird.
Das Personenstandsrecht benutzt Wörter anders als der Alltag. Wer eine Geburtsurkunde mitbringt, wo eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister verlangt wird, verliert einen Termin. Wer Trauort und Hochzeitslocation für dasselbe hält, plant an zwei verschiedenen Rechnungen vorbei. Diese Liste erklärt die Unterschiede, die im Verfahren etwas ändern, und nicht die, die nur klingen.
Alle 20 Begriffe mit Definition
- Trauort
- Ein Trauort ist ein Ort, an dem eine Standesbeamtin oder ein Standesbeamter eine Ehe rechtswirksam schließen darf.
- Trauzimmer
- Das Trauzimmer ist der Raum im Standesamt selbst, in dem die Eheschließung stattfindet.
- Trauung außerhalb der Amtsräume
- Eine Eheschließung, die nicht im Trauzimmer des Standesamts stattfindet, sondern an einem anderen dafür bestimmten Ort.
- Standesamt
- Das Standesamt ist die Behörde, die den Personenstand beurkundet: Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Tod.
- Standesamtsbezirk
- Der Standesamtsbezirk ist das Gebiet, für das ein Standesamt zuständig ist.
- Gemeindeverband
- Ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden, die ihre Verwaltung gemeinsam führen.
- Anmeldung der Eheschließung
- Der Antrag beim Standesamt, mit dem geprüft wird, ob der geplanten Ehe ein rechtliches Hindernis entgegensteht.
- Aufgebot
- Historischer Begriff für die Anmeldung der Eheschließung, verbunden mit einem öffentlichen Aushang.
- Ehefähigkeitszeugnis
- Eine Bescheinigung des Heimatstaats, dass nach dessen Recht der Eheschließung nichts entgegensteht.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Eine vollständige Wiedergabe des Geburtseintrags samt aller späteren Vermerke.
- Geburtsurkunde
- Ein Auszug aus dem Geburtenregister mit den Kerndaten: Name, Geschlecht, Ort und Tag der Geburt, Eltern.
- Eheurkunde
- Der amtliche Nachweis über eine geschlossene Ehe, ausgestellt aus dem Eheregister.
- Stammbuch der Familie
- Eine Mappe, in der die Personenstandsurkunden einer Familie gesammelt werden.
- Eheregister
- Das vom Standesamt geführte Register, in dem jede Eheschließung beurkundet wird.
- Personenstandsregister
- Der Oberbegriff für Geburtenregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister und Sterberegister.
- Freie Trauung
- Eine Zeremonie ohne rechtliche Wirkung, gestaltet von einer Rednerin oder einem Redner nach den Wünschen des Paares.
- Trauzeuge
- Eine Person, die die Eheschließung bezeugt und im Eheregister eingetragen wird.
- Ehename
- Der gemeinsame Familienname, den ein Ehepaar führen kann.
- Apostille
- Ein Beglaubigungsvermerk, der die Echtheit einer ausländischen Urkunde für andere Vertragsstaaten bestätigt.
- Reservierungsgebühr
- Ein Betrag, den manche Kommunen für das Festhalten eines Trautermins erheben.
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.