Werkzeuge
4 Rechner für Kosten, Trauort, Unterlagen und Zuständigkeit
Vier Werkzeuge auf Grundlage von 4.583 Standesamtsbezirken, 10.943 Gemeinden und 361 erhobenen Trauorten. Alle laufen vollständig im Browser: ohne Anmeldung, ohne Bezahlung, und ohne dass eine Eingabe das Gerät verlässt.
Alle Posten mit Fundstelle
Was kostet unsere Trauung
Rechnet die Gebühren nach Bundesland, Trauort und Uhrzeit zusammen und nennt zu jedem Posten die Rechtsgrundlage. Gibt eine Spanne aus, weil das Landesrecht in mehreren Ländern nur einen Rahmen setzt.
Umkreis, Gäste, Kosten
Trauort finden
Filtert die erhobenen Trauorte nach Gästezahl, Zusatzkosten, Barrierefreiheit und Entfernung. Die Auswahl, die kein anderes Verzeichnis anbietet, weil keines diese Felder führt.
Fallgeführt, zum Ausdrucken
Welche Unterlagen brauchen wir
Fragt nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und Kindern und gibt genau die Liste aus, die zutrifft. Mit dem Hinweis auf den Punkt, an dem Anmeldungen tatsächlich scheitern.
Alle 10.943 Gemeinden
Welches Standesamt ist zuständig
Wohnort oder Postleitzahl eingeben und den Standesamtsbezirk erhalten. Dazu der häufigste Irrtum des Themas: angemeldet wird am Wohnsitz, geheiratet werden darf überall.
Wohnort, Wunschtermin und Gästezahl bleiben auf Ihrem Gerät
Wer diese Werkzeuge benutzt, gibt dabei preis, wo er wohnt, wann er heiraten will und mit wie vielen Gästen. Das geht niemanden etwas an, auch uns nicht. Deshalb kommt bei den beiden Suchen der Datenbestand als statische Datei zum Browser, statt dass die Eingabe an einen Server geht. Gefiltert und gerechnet wird auf dem Gerät.
Der Nebeneffekt ist technischer Natur: Die Rechner funktionieren auch dann noch, wenn der Server nicht erreichbar ist, und sie brauchen kein Framework, um vier Zahlen zu addieren.
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.