Werkzeug
Welche Unterlagen brauchen wir?
Zwei Unterlagen braucht jedes Paar: Ausweis und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Alles Weitere hängt am Fall. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit kommt das Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 BGB dazu, und das braucht oft mehrere Monate Vorlauf.
Ihre Liste
2 Unterlagen
1.Gültiger Personalausweis oder Reisepass
beideWohervorhanden
2.Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
beideWoherStandesamt des Geburtsorts
Nicht die Geburtsurkunde aus dem Stammbuch. Verlangt wird die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, und viele Standesämter wollen sie in neuerer Ausstellung. Das ist der Punkt, an dem Anmeldungen am häufigsten hängen.
Warum die Liste nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und Kindern fragt
Eine Sammelliste aller denkbaren Unterlagen hilft niemandem: Sie ist lang, das meiste trifft nicht zu, und genau der eine Punkt, der zutrifft, geht darin unter. Deshalb fragt dieses Werkzeug zuerst nach den Umständen und gibt danach nur aus, was für Sie gilt.
Der wichtigste Hinweis steht bei der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister. Sie ist etwas anderes als die Geburtsurkunde, die im Stammbuch liegt, und sie kommt vom Standesamt des Geburtsorts, nicht vom Wohnsitz. Wer sie nicht dabeihat, muss einen zweiten Termin machen, und Termine sind in der Saison knapp.
3 Fragen zu Standesamt, Trauort und Gebühren
- Woran scheitern Anmeldungen am häufigsten?
- An der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister. Viele bringen die Geburtsurkunde aus dem Stammbuch mit, verlangt wird aber die beglaubigte Abschrift, oft in neuerer Ausstellung. Sie kommt vom Standesamt des Geburtsorts und muss meist bestellt werden.
- Was gilt bei ausländischer Staatsangehörigkeit?
- Nach § 1309 BGB ist ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaats nötig. Stellt der Heimatstaat keines aus, muss die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts davon befreien. Beides braucht Vorlauf, oft mehrere Monate, und ist der häufigste Grund für einen geplatzten Wunschtermin.
- Ist diese Liste verbindlich?
- Nein. Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, entscheidet das zuständige Standesamt. Die Liste bildet den Regelfall ab und nennt die Punkte, die erfahrungsgemäß nachgefordert werden.
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.