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Welches Standesamt ist zuständig?

Nachschlagen über alle 10.943 Gemeinden Deutschlands und ihre 4.583 Standesamtsbezirke. Angemeldet wird immer am Wohnsitz, geheiratet werden darf danach überall in Deutschland. Genau diese beiden Sätze werden am häufigsten verwechselt.

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Der häufigste Irrtum

Angemeldet wird die Eheschließung beim Standesamt am Wohnsitz. Getraut werden darf man danach an jedem Standesamt in Deutschland. Wer auswärts heiratet, zahlt dort in der Regel eine zusätzliche Gebühr dafür, dass ein nicht zuständiges Standesamt tätig wird.

10.943 Gemeinden teilen sich 4.583 Standesämter

Mehrere Gemeinden teilen sich ein StandesamtMehrere Gemeinden gehören zu einem Gemeindeverband. Das Standesamt sitzt beim Verband, nicht in jeder einzelnen Gemeinde. Deutschlandweit verteilen sich 10943 Gemeinden auf 4583 Standesamtsbezirke.Ihre GemeindeNachbargemeindenoch eine GemeindeGemeindeverbandAmt, Samtgemeinde,VerbandsgemeindeIhrStandesamtWer in einer dieser Gemeinden wohnt, meldet beim selben Standesamt an.

In Städten ist das Standesamt im eigenen Rathaus. In der Fläche führen mehrere Gemeinden ihre Verwaltung gemeinsam, und das Standesamt sitzt beim Verband. Er heißt je nach Bundesland Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft. So verteilen sich 10.943 Gemeinden auf nur 4.583 Bezirke.

Angemeldet wird am Wohnsitz, geheiratet überall

Anmeldung und Trauung als zwei getrennte SchritteSchritt eins: Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt am Wohnsitz, dort wird die Ehefähigkeit geprüft und die Grundgebühr erhoben. Schritt zwei: die Trauung, die an jedem Standesamt in Deutschland stattfinden darf, dort fallen die Zuschläge für Trauort und Wochenende an.1Anmeldenbeim Standesamt am WohnsitzPrüfung der EhevoraussetzungenUnterlagen abgebenHier fällt die Grundgebühr anUnterlagen gehenan den Trauort2Heiratenan jedem Standesamt in DeutschlandTrauort frei wählbarTermin dort reservierenHier fallen die Zuschläge anBeides muss nicht derselbe Ort sein.

Angemeldet wird immer zu Hause, geheiratet werden darf überall. Wer das verwechselt, plant an der falschen Stelle. Die Anmeldegebühr fällt am Wohnort an, der Zuschlag für einen besonderen Trauort am Trauort.

Anmeldung am Wohnsitz, Trauung am Wunschort

Die Anmeldung der Eheschließung nimmt das Standesamt entgegen, in dessen Bezirk eine der beiden Personen ihren Wohnsitz hat. Dort wird geprüft, ob der Ehe etwas entgegensteht. Diese Prüfung ist die Gebühr, die in jedem Fall anfällt.

Die Trauung selbst ist davon getrennt. Sie darf bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden. Das anmeldende Standesamt leitet die Unterlagen dann an das Standesamt am Wunschort weiter. Dort fällt in der Regel eine zusätzliche Gebühr dafür an, dass ein nicht zuständiges Standesamt tätig wird. In Berlin sind das zum Beispiel 40 Euro.

Wer also im Schwarzwald heiraten möchte und in Hamburg wohnt, meldet in Hamburg an und heiratet im Schwarzwald. Das ist der Normalfall, kein Sonderfall.

3 Fragen zu Standesamt, Trauort und Gebühren

Muss ich dort heiraten, wo ich wohne?
Nein. Angemeldet wird die Eheschließung beim Standesamt am Wohnsitz. Die Trauung selbst darf an jedem Standesamt in Deutschland stattfinden. Für die Trauung bei einem nicht zuständigen Standesamt fällt dort meist eine zusätzliche Gebühr an.
Warum ist mein Standesamt in einem anderen Ort?
Weil kleine Gemeinden ihre Verwaltung gemeinsam führen. Der Standesamtsbezirk ist dann der Gemeindeverband: das Amt, die Samtgemeinde, die Verbandsgemeinde oder die Verwaltungsgemeinschaft. 10.943 Gemeinden verteilen sich so auf 4.583 Bezirke.
Wie verlässlich ist die Zuordnung?
Sie ist aus dem amtlichen Gemeindeverzeichnis abgeleitet und trifft für die große Mehrheit zu. Sie ist aber keine amtliche Zuordnung: In Einzelfällen führen mehrere Verbände ein gemeinsames Standesamt, und große Städte unterhalten Bezirksstandesämter. Verbindlich ist die Auskunft der Kommune.

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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