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Landkreis

27 Standesämter in Schwalm-Eder-Kreis

Schwalm-Eder-Kreis hat 27 Standesamtsbezirke für 27 Gemeinden mit zusammen 180.071 Einwohnern. 0 davon haben eine eigene Seite, die übrigen 27 stehen unten in der Tabelle.

27
Standesamtsbezirke
27
Gemeinden
180.071
Einwohner
nicht erhoben
Trauorte

Alle 27 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
SchwalmstadtVerbandsfreie Gemeinde118.420-
Homberg (Efze), ReformationsstadtVerbandsfreie Gemeinde114.703-
FritzlarVerbandsfreie Gemeinde114.493-
MelsungenVerbandsfreie Gemeinde113.994-
Borken (Hessen)Verbandsfreie Gemeinde112.268-
FelsbergVerbandsfreie Gemeinde110.535-
GudensbergVerbandsfreie Gemeinde19.925-
EdermündeVerbandsfreie Gemeinde17.371-
WabernVerbandsfreie Gemeinde17.262-
FrielendorfVerbandsfreie Gemeinde17.114-
NeukirchenVerbandsfreie Gemeinde16.782-
SpangenbergVerbandsfreie Gemeinde15.967-
NiedensteinVerbandsfreie Gemeinde15.570-
GuxhagenVerbandsfreie Gemeinde15.347-
WillingshausenVerbandsfreie Gemeinde14.567-
KnüllwaldVerbandsfreie Gemeinde14.443-
Bad ZwestenVerbandsfreie Gemeinde13.941-
MalsfeldVerbandsfreie Gemeinde13.698-
OberaulaVerbandsfreie Gemeinde13.251-
KörleVerbandsfreie Gemeinde13.119-
MorschenVerbandsfreie Gemeinde13.109-
NeuentalVerbandsfreie Gemeinde13.018-
SchrecksbachVerbandsfreie Gemeinde12.938-
GilserbergVerbandsfreie Gemeinde12.859-
OttrauVerbandsfreie Gemeinde12.207-
JesbergVerbandsfreie Gemeinde12.084-
SchwarzenbornVerbandsfreie Gemeinde11.086-

27 Bezirke stehen hier bewusst nur als Zeile: Sie führen eine einzige Gemeinde, haben keine erhobenen Trauorte und weniger als 20.000 Einwohner. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Hessen, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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