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Landkreis

25 Standesämter in Wetteraukreis

Wetteraukreis hat 25 Standesamtsbezirke für 25 Gemeinden mit zusammen 311.593 Einwohnern. 6 davon haben eine eigene Seite, die übrigen 19 stehen unten in der Tabelle.

25
Standesamtsbezirke
25
Gemeinden
311.593
Einwohner
nicht erhoben
Trauorte

Alle 25 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
Bad VilbelVerbandsfreie Gemeinde135.961-
Bad NauheimVerbandsfreie Gemeinde132.894-
Friedberg (Hessen)Verbandsfreie Gemeinde130.409-
ButzbachVerbandsfreie Gemeinde127.046-
KarbenVerbandsfreie Gemeinde122.600-
BüdingenVerbandsfreie Gemeinde122.411-
NiddaVerbandsfreie Gemeinde117.060-
Rosbach v. d. HöheVerbandsfreie Gemeinde113.084-
AltenstadtVerbandsfreie Gemeinde112.764-
NiddatalVerbandsfreie Gemeinde19.861-
WölfersheimVerbandsfreie Gemeinde19.417-
FlorstadtVerbandsfreie Gemeinde19.097-
OrtenbergVerbandsfreie Gemeinde18.423-
Reichelsheim (Wetterau)Verbandsfreie Gemeinde16.961-
GedernVerbandsfreie Gemeinde16.709-
WöllstadtVerbandsfreie Gemeinde16.593-
Ober-MörlenVerbandsfreie Gemeinde15.706-
MünzenbergVerbandsfreie Gemeinde15.663-
LimeshainVerbandsfreie Gemeinde15.563-
EchzellVerbandsfreie Gemeinde15.474-
RanstadtVerbandsfreie Gemeinde15.340-
RockenbergVerbandsfreie Gemeinde14.173-
GlauburgVerbandsfreie Gemeinde13.018-
HirzenhainVerbandsfreie Gemeinde12.750-
KefenrodVerbandsfreie Gemeinde12.616-

19 Bezirke stehen hier bewusst nur als Zeile: Sie führen eine einzige Gemeinde, haben keine erhobenen Trauorte und weniger als 20.000 Einwohner. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Hessen, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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