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Landkreis

20 Standesämter in Breisgau-Hochschwarzwald

Breisgau-Hochschwarzwald hat 20 Standesamtsbezirke für 50 Gemeinden mit zusammen 272.558 Einwohnern. 17 davon haben eine eigene Seite, die übrigen 3 stehen unten in der Tabelle.

20
Standesamtsbezirke
50
Gemeinden
272.558
Einwohner
nicht erhoben
Trauorte

Alle 20 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
GVV Müllheim-BadenweilerVerwaltungsverband534.766-
VVG der Stadt Bad KrozingenVerwaltungsgemeinschaft226.642-
VVG der Stadt Breisach am RheinVerwaltungsgemeinschaft325.463-
GVV DreisamtalVerwaltungsverband420.596-
GVV March-UmkirchVerwaltungsverband215.064-
VVG der Stadt Titisee-NeustadtVerwaltungsgemeinschaft214.935-
GVV Staufen-MünstertalVerwaltungsverband213.502-
VVG der Gemeinde GundelfingenVerwaltungsgemeinschaft213.327-
Neuenburg am RheinVerbandsfreie Gemeinde112.690-
GVV Kaiserstuhl-TunibergVerwaltungsverband312.480-
VVG der Gemeinde SchallstadtVerwaltungsgemeinschaft312.400-
VVG der Stadt HeitersheimVerwaltungsgemeinschaft311.526-
GVV HexentalVerwaltungsverband511.030-
VVG der Gemeinde EhrenkirchenVerwaltungsgemeinschaft210.137-
VVG der Stadt LöffingenVerwaltungsgemeinschaft29.727-
GVV St. PeterVerwaltungsverband37.945-
Vogtsburg im KaiserstuhlVerbandsfreie Gemeinde16.234-
LenzkirchVerbandsfreie Gemeinde15.201-
VVG der Gemeinde SchluchseeVerwaltungsgemeinschaft24.533-
VVG der Gemeinde HinterzartenVerwaltungsgemeinschaft24.360-

3 Bezirke stehen hier bewusst nur als Zeile: Sie führen eine einzige Gemeinde, haben keine erhobenen Trauorte und weniger als 20.000 Einwohner. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Baden-Württemberg, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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