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Landkreis

23 Standesämter in Karlsruhe

Karlsruhe hat 23 Standesamtsbezirke für 32 Gemeinden mit zusammen 456.264 Einwohnern. 11 davon haben eine eigene Seite, die übrigen 12 stehen unten in der Tabelle. Erhoben sind 7 Trauorte.

23
Standesamtsbezirke
32
Gemeinden
456.264
Einwohner
7
Trauorte

Alle 23 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
VVG der Stadt BruchsalVerwaltungsgemeinschaft472.1417
EttlingenVerbandsfreie Gemeinde138.578-
VVG der Stadt BrettenVerwaltungsgemeinschaft234.446-
StutenseeVerbandsfreie Gemeinde125.259-
GVV PhilippsburgVerwaltungsverband223.313-
WaghäuselVerbandsfreie Gemeinde122.466-
RheinstettenVerbandsfreie Gemeinde121.267-
VVG der Gemeinde Bad SchönbornVerwaltungsgemeinschaft219.552-
VVG der Gemeinde Graben-NeudorfVerwaltungsgemeinschaft219.235-
PfinztalVerbandsfreie Gemeinde118.178-
Eggenstein-LeopoldshafenVerbandsfreie Gemeinde116.798-
KarlsbadVerbandsfreie Gemeinde116.049-
MalschVerbandsfreie Gemeinde114.880-
KraichtalVerbandsfreie Gemeinde114.602-
VVG der Stadt OberderdingenVerwaltungsgemeinschaft214.097-
WaldbronnVerbandsfreie Gemeinde113.838-
ÖstringenVerbandsfreie Gemeinde113.450-
Ubstadt-WeiherVerbandsfreie Gemeinde113.178-
Linkenheim-HochstettenVerbandsfreie Gemeinde112.484-
Weingarten (Baden)Verbandsfreie Gemeinde110.534-
WalzbachtalVerbandsfreie Gemeinde19.904-
VVG der Gemeinde SulzfeldVerwaltungsgemeinschaft26.975-
MarxzellVerbandsfreie Gemeinde15.040-

12 Bezirke stehen hier bewusst nur als Zeile: Sie führen eine einzige Gemeinde, haben keine erhobenen Trauorte und weniger als 20.000 Einwohner. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Baden-Württemberg, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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