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Landkreis

22 Standesämter in Ortenaukreis

Ortenaukreis hat 22 Standesamtsbezirke für 52 Gemeinden mit zusammen 444.858 Einwohnern. 15 davon haben eine eigene Seite, die übrigen 7 stehen unten in der Tabelle.

22
Standesamtsbezirke
52
Gemeinden
444.858
Einwohner
nicht erhoben
Trauorte

Alle 22 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
VVG der Stadt OffenburgVerwaltungsgemeinschaft586.175-
VVG der Stadt Lahr/SchwarzwaldVerwaltungsgemeinschaft256.334-
KehlVerbandsfreie Gemeinde139.584-
VVG der Stadt AchernVerwaltungsgemeinschaft438.649-
VVG der Stadt EttenheimVerwaltungsgemeinschaft531.732-
VVG der Stadt OberkirchVerwaltungsgemeinschaft329.420-
VVG der Stadt GengenbachVerwaltungsgemeinschaft316.988-
VVG der Stadt Zell am HarmersbachVerwaltungsgemeinschaft416.305-
VVG der Stadt Haslach im KinzigtalVerwaltungsgemeinschaft516.253-
FriesenheimVerbandsfreie Gemeinde113.858-
RheinauVerbandsfreie Gemeinde111.346-
VVG der Gemeinde SchwanauVerwaltungsgemeinschaft211.203-
GVV KappelrodeckVerwaltungsverband310.816-
AppenweierVerbandsfreie Gemeinde110.374-
WillstättVerbandsfreie Gemeinde110.124-
NeuriedVerbandsfreie Gemeinde19.919-
VVG der Stadt HausachVerwaltungsgemeinschaft28.130-
VVG der Stadt WolfachVerwaltungsgemeinschaft28.098-
VVG der Gemeinde SeelbachVerwaltungsgemeinschaft27.998-
GVV Oberes RenchtalVerwaltungsverband27.398-
HornbergVerbandsfreie Gemeinde14.154-
Rheinau, gemeindefreies GebietVerbandsfreie Gemeinde10-

7 Bezirke stehen hier bewusst nur als Zeile: Sie führen eine einzige Gemeinde, haben keine erhobenen Trauorte und weniger als 20.000 Einwohner. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Baden-Württemberg, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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