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Amt / Elbe-Elster

Standesamt Elsterland

Ob dieses Standesamt für Sie zuständig ist, und was eine Trauung hier kostet

Wer in einer der unten genannten Gemeinden gemeldet ist, meldet die Eheschließung hier an. Die Gebühr dafür fällt einmal an, egal wo später geheiratet wird. Was zusätzlich dazukommt, hängt am Trauort und am Wochentag.

Zuständigkeit
5 Gemeinden gehören zu diesem Bezirk
Gebührenrecht
es gilt das Recht des Landes Brandenburg
Trauorte
hier noch nicht erhoben, Stufe 2 der Erhebung
Nächster Schritt
Kosten ausrechnen oder Unterlagen prüfen

Der Standesamtsbezirk Elsterland ist ein Amt und für 5 Gemeinden mit zusammen 4.322 Einwohnern zuständig. Die Gebühren richten sich nach Gebührenordnung Personenstandswesen in Brandenburg.

5
Gemeinden im Bezirk
4.322
Einwohner
115 km²
Fläche
nicht erhoben
Trauorte

Stufe 2 der Erhebung

5 Gemeinden mit Postleitzahl, Einwohnerzahl und Schlüssel

Das Standesamt Elsterland führt die Personenstandsfälle für 5 Gemeinden. Wer in einer davon gemeldet ist, meldet hier seine Eheschließung an. Die Zuordnung folgt dem Gemeindeverband nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis.

Elsterland ist für 5 Gemeinden zuständig

Zum Standesamtsbezirk Elsterland gehören 5 Gemeinden: Schönborn, Rückersdorf, Tröbitz, Heideland, Schilda. Zusammen 4.322 Einwohner.Schönborn1.455Rückersdorf1.360Tröbitz627Heideland461Schilda419ElsterlandAmt4.322 Einwohner

Diese 5 Gemeinden teilen sich ein Standesamt. Wer in einer davon gemeldet ist, meldet die Eheschließung bei Elsterland an, unabhängig davon, wie weit der Weg ist. Die Zuordnung folgt dem Gemeindeverband nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis und ist eine Ableitung, keine amtliche Zuordnung.

GemeindePostleitzahlEinwohnerSchlüssel
Schönborn032531.45512062453
Rückersdorf032381.36012062417
Tröbitz0325362712062492
Heideland0323846112062219
Schilda0325341912062440

Der Bezirkszuschnitt ist aus dem amtlichen Gemeindeverzeichnis abgeleitet: Der Standesamtsbezirk folgt dem Gemeindeverband. Das trifft für die große Mehrheit der Fälle zu, ist aber keine amtliche Zuordnung. In Einzelfällen führen mehrere Verbände ein gemeinsames Standesamt.

Was Anmeldung, Außentrauung und Urkunde in Brandenburg kosten

Die Gebühren der Standesämter regeln nicht der Bund, sondern die Länder. Grundlage ist § 72 Personenstandsgesetz. In Brandenburg gilt Brandenburgische Gebührenregelung zum Personenstandswesen in Verbindung mit Paragraf 72 Personenstandsgesetz. Darunter liegt die Satzung der Kommune, die den Rahmen ausfüllt.

Der Landesrahmen ist für dieses Portal noch nicht an der Primärquelle gegengeprüft. Es stehen deshalb nur die bei den Kommunen selbst erhobenen Beträge.

Alle Gebühren in Brandenburg im Überblick / Gesamtkosten ausrechnen

Gebühren ändern sich, häufig zum Jahreswechsel, und die Kommune kann im Einzelfall abweichen. Der hier genannte Betrag ist der zum Datenstand veröffentlichte. Er ist keine Zusage.

2 Fragen zu Standesamt, Trauort und Gebühren

Welches Standesamt ist für mich zuständig, wenn ich in Schönborn wohne?
Schönborn gehört zum Standesamtsbezirk Elsterland. Dort wird die Eheschließung angemeldet. Der Bezirk umfasst insgesamt 5 Gemeinden.
Muss ich in Elsterland heiraten, wenn ich hier wohne?
Nein. Angemeldet wird die Eheschließung beim Standesamt am Wohnsitz. Die Trauung selbst darf danach bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden. Wer auswärts heiratet, zahlt am Trauort in der Regel eine zusätzliche Gebühr dafür, dass ein nicht zuständiges Standesamt tätig wird.

Kosten rechnen, Unterlagen prüfen, Trauort suchen

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Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

Diese Seite zitieren

Standesamt Elsterland. heiratsorte.de, Datenstand 27.08.2026. https://heiratsorte.de/standesamt/elsterland/

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