Bundesland
Standesämter in Brandenburg
Brandenburg hat 193 Standesamtsbezirke in 18 Kreisen, zuständig für 413 Gemeinden und 2.556.747 Einwohner. Die Gebühren richten sich nach Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK), Anlage, Tarifstelle 12 (Personenstandswesen).
- 193
- Standesamtsbezirke
- 18
- Kreise
- 413
- Gemeinden
- nicht erhoben
- Zusatzkosten erhoben
18 Kreise mit Bezirks-, Gemeinde- und Einwohnerzahl
Welche Rechtsgrundlage die Gebühren in Brandenburg regelt
Grundlage ist Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK), Anlage, Tarifstelle 12 (Personenstandswesen). Sie füllt die Ermächtigung aus § 72 Personenstandsgesetz aus. Darunter liegt die Satzung der jeweiligen Kommune.
Die 3 größten Bezirke in Brandenburg, nach Einwohnern
- Falkensee45.720
- Bernau bei Berlin44.597
- Schwedt/Oder34.643
13 weitere Bundesländer, mit Bezirkszahl
Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.