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Verwaltungsgemeinschaft / Schwäbisch Hall

Standesamt VVG der Stadt Schwäbisch Hall

Ob dieses Standesamt für Sie zuständig ist, und was eine Trauung hier kostet

Wer in einer der unten genannten Gemeinden gemeldet ist, meldet die Eheschließung hier an. Die Gebühr dafür fällt einmal an, egal wo später geheiratet wird. Was zusätzlich dazukommt, hängt am Trauort und am Wochentag.

Zuständigkeit
4 Gemeinden gehören zu diesem Bezirk
Gebührenrecht
es gilt das Recht des Landes Baden-Württemberg
Trauorte
hier noch nicht erhoben, Stufe 2 der Erhebung
Nächster Schritt
Kosten ausrechnen oder Unterlagen prüfen

Der Standesamtsbezirk VVG der Stadt Schwäbisch Hall ist eine Verwaltungsgemeinschaft und für 4 Gemeinden mit zusammen 54.952 Einwohnern zuständig. Die Gebühren richten sich nach GebVO IM in Baden-Württemberg.

4
Gemeinden im Bezirk
54.952
Einwohner
188 km²
Fläche
nicht erhoben
Trauorte

Stufe 2 der Erhebung

4 Gemeinden mit Postleitzahl, Einwohnerzahl und Schlüssel

Das Standesamt VVG der Stadt Schwäbisch Hall führt die Personenstandsfälle für 4 Gemeinden. Wer in einer davon gemeldet ist, meldet hier seine Eheschließung an. Die Zuordnung folgt dem Gemeindeverband nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis.

VVG der Stadt Schwäbisch Hall ist für 4 Gemeinden zuständig

Zum Standesamtsbezirk VVG der Stadt Schwäbisch Hall gehören 4 Gemeinden: Schwäbisch Hall, Rosengarten, Michelfeld, Michelbach an der Bilz. Zusammen 54.952 Einwohner.Schwäbisch Hall42.598Rosengarten5.309Michelfeld3.720Michelbach an der Bilz3.325VVG der Stadt Schwäbisch .Verwaltungsgemeinschaft54.952 Einwohner

Diese 4 Gemeinden teilen sich ein Standesamt. Wer in einer davon gemeldet ist, meldet die Eheschließung bei VVG der Stadt Schwäbisch Hall an, unabhängig davon, wie weit der Weg ist. Die Zuordnung folgt dem Gemeindeverband nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis und ist eine Ableitung, keine amtliche Zuordnung.

GemeindePostleitzahlEinwohnerSchlüssel
Schwäbisch HallStadt7452342.59808127076
Rosengarten745385.30908127100
Michelfeld745453.72008127059
Michelbach an der Bilz745443.32508127056

Der Bezirkszuschnitt ist aus dem amtlichen Gemeindeverzeichnis abgeleitet: Der Standesamtsbezirk folgt dem Gemeindeverband. Das trifft für die große Mehrheit der Fälle zu, ist aber keine amtliche Zuordnung. In Einzelfällen führen mehrere Verbände ein gemeinsames Standesamt.

Was Anmeldung, Außentrauung und Urkunde in Baden-Württemberg kosten

Die Gebühren der Standesämter regeln nicht der Bund, sondern die Länder. Grundlage ist § 72 Personenstandsgesetz. In Baden-Württemberg gilt Verordnung des Innenministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze (Gebührenverordnung Innenministerium) vom 12. Juli 2011, auf Grundlage des Landesgebührengesetzes. Darunter liegt die Satzung der Kommune, die den Rahmen ausfüllt.

Die Rechtsgrundlage steht fest, die Sätze sind noch nicht gegengeprüft. In Baden-Württemberg setzen die Gemeinden die Gebühr für standesamtliche Leistungen überwiegend per eigener Satzung nach dem Kommunalabgabengesetz fest. Der kommunale Betrag ist deshalb hier der maßgebliche, und er streut stark.

Alle Gebühren in Baden-Württemberg im Überblick / Gesamtkosten ausrechnen

Gebühren ändern sich, häufig zum Jahreswechsel, und die Kommune kann im Einzelfall abweichen. Der hier genannte Betrag ist der zum Datenstand veröffentlichte. Er ist keine Zusage.

2 Fragen zu Standesamt, Trauort und Gebühren

Welches Standesamt ist für mich zuständig, wenn ich in Schwäbisch Hall wohne?
Schwäbisch Hall gehört zum Standesamtsbezirk VVG der Stadt Schwäbisch Hall. Dort wird die Eheschließung angemeldet. Der Bezirk umfasst insgesamt 4 Gemeinden.
Muss ich in VVG der Stadt Schwäbisch Hall heiraten, wenn ich hier wohne?
Nein. Angemeldet wird die Eheschließung beim Standesamt am Wohnsitz. Die Trauung selbst darf danach bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden. Wer auswärts heiratet, zahlt am Trauort in der Regel eine zusätzliche Gebühr dafür, dass ein nicht zuständiges Standesamt tätig wird.

Kosten rechnen, Unterlagen prüfen, Trauort suchen

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Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

Diese Seite zitieren

Standesamt VVG der Stadt Schwäbisch Hall. heiratsorte.de, Datenstand 27.08.2026. https://heiratsorte.de/standesamt/vvg-der-stadt-schwaebisch-hall/

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