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Gebührenrecht

Standesamt-Gebühren in Baden-Württemberg

Womit Sie in Baden-Württemberg rechnen müssen und wer den Betrag am Ende festsetzt

Das Land gibt vor, welche Amtshandlung überhaupt eine Gebühr auslösen darf. Wie hoch sie ausfällt, entscheidet Ihre Kommune, und in Baden-Württemberg sind das 462 verschiedene. Deshalb steht auf dieser Seite die Rechtsgrundlage und darunter, was die Kommunen daraus machen.

Rechtsgrundlage
GebVO IM
Wer den Betrag setzt
462 Standesamtsbezirke, jeder per eigener Satzung
Vor Ort erhoben
50 Beträge zwischen 0 Euro und 950 Euro
Typischer Zuschnitt
überwiegend verbandsfreie gemeinde

In Baden-Württemberg regeln nicht der Bund, sondern das Land und darunter 462 Kommunen die Gebühren der Standesämter. Die Rechtsgrundlage steht fest, die einzelnen Sätze sind hier noch nicht an der Primärquelle gegengeprüft. Vor Ort erhoben sind 50 Beträge zwischen 0 Euro und 950 Euro.

0
Landessätze geprüft
462
Standesamtsbezirke
50
Beträge vor Ort erhoben
0 bis 950 Euro
Erhobene Spanne

§ 72 Personenstandsgesetz und das Recht von Baden-Württemberg

§ 72 Personenstandsgesetz überlässt es den Ländern, die Gebühren für Amtshandlungen der Standesämter zu bestimmen. Genau daraus folgt, dass dieselbe Trauung in Deutschland unterschiedlich viel kostet.

Für Baden-Württemberg ist das Verordnung des Innenministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze (Gebührenverordnung Innenministerium) vom 12. Juli 2011, auf Grundlage des Landesgebührengesetzes. Zum Wortlaut.

Für Baden-Württemberg steht noch kein geprüfter Satz

Die Rechtsgrundlage steht fest, die Sätze sind noch nicht gegengeprüft. In Baden-Württemberg setzen die Gemeinden die Gebühr für standesamtliche Leistungen überwiegend per eigener Satzung nach dem Kommunalabgabengesetz fest. Der kommunale Betrag ist deshalb hier der maßgebliche, und er streut stark.

50 Beträge, die Kommunen in Baden-Württemberg veröffentlicht haben

50 Beträge, erhoben aus den Veröffentlichungen der Kommunen. Sie zeigen, wie weit der Landesrahmen in der Praxis ausgefüllt wird.

BetragWofürWortlaut
0 EuroRaumnutzungBei Trauungen am Donnerstag oder Freitag entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung des Trauzimmers.
0 EuroRaumnutzungBei Trauungen am Freitag entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung des Trauzimmers.
50 EuroRaumnutzungDieser Saal kostet eine zusätzliche Nutzungsgebühr von 50 €
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten110,- Euro für eine Trauung außerhalb der dienstlichen Dienstzeiten (an Freitagen ab 12:30 Uhr und an Samstagen)
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten110,- Euro für eine Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten (an Freitagen ab 12:30 und an Samstagen)
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten110,- Euro für eine Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten (an Freitagen ab 12:30 und an Samstagen
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten110,- Euro für eine Trauung am Samstag
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten110,- Euro für eine Trauung am Samstag
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten110,- Euro für eine Trauung am Samstag
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten110,- Euro für eine Trauung außerhalb der dienstlichen Dienstzeiten (an Freitagen ab 12:30 Uhr und an Samstagen)
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten110,- Euro für eine Trauung außerhalb der dienstlichen Dienstzeiten (an Freitagen ab 12:30 Uhr und an Samstagen)
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten110,- Euro für eine Trauung außerhalb der dienstlichen Dienstzeiten (an Freitagen ab 12:30 Uhr und an Samstagen)
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten110 Euro Samstagstrauungen
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten110 Euro Samstagstrauungen
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten110 Euro Samstagstrauungen
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten110 Euro Samstagstrauungen
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten110 Euro Samstagstrauungen
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten- Zusätzliche Gebühr für eine Samstagstrauung: 110,00 €
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten- Zusätzliche Gebühr für eine Samstagstrauung: 110,00 €
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten- Zusätzliche Gebühr für eine Samstagstrauung: 110,00 €
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten- Zusätzliche Gebühr für eine Samstagstrauung: 110,00 €
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten- Zusätzliche Gebühr für eine Samstagstrauung: 110,00 €
110 EuroAußerhalb der Dienstzeiten- Zusätzliche Gebühr für eine Samstagstrauung: 110,00 €
110 EuroAußerhalb der Dienstzeitenist eine zusätzliche Gebühr von 110,00 Euro zu zahlen.
110 EuroAußerhalb der Dienstzeitenist eine zusätzliche Gebühr von 110,00 Euro zu zahlen.
110 EuroAußerhalb der Dienstzeitenist eine zusätzliche Gebühr von 110,00 Euro zu zahlen.
110 EuroAußerhalb der Dienstzeitenist eine zusätzliche Gebühr von 110,00 Euro zu zahlen.
110 EuroAußerhalb der Dienstzeitenist eine zusätzliche Gebühr von 110,00 Euro zu zahlen.
110 EuroAußerhalb der Dienstzeitenist eine zusätzliche Gebühr von 110,00 Euro zu zahlen.
110 EuroAußerhalb der Dienstzeitenbitte beachten: an Samstagen wird ein Zuschlag von 110,00 € gem.
110 EuroAußerhalb der DienstzeitenZusatzkosten beim Standesamt: 140,00 € Nutzungsgebühr Belvedere + 110,00 € Samstagszuschlag
140 EuroAußerhalb der DienstzeitenZusatzkosten beim Standesamt: 140,00 € Nutzungsgebühr Belvedere + 110,00 € Samstagszuschlag
230 EuroRaumnutzungFür die Dauer der Nutzung des Saales (maximal 5 Stunden) entstehen Ihnen zusätzliche Kosten in Höhe von 230,- € zuzüglich MwSt.
290 EuroRaumnutzungDie Saalmiete beträgt 290,- € .
300 EuroRaumnutzungDie Saalmiete beträgt 300,- € und wird Ihnen von der s-genuss GmbH in Rechnung gestellt.
385 EuroAußerhalb der DienstzeitenZusatzkosten für Mietvertrag mit Schlossverwaltung: 385 € (Montag-Freitag), 485 € (Samstag);
385 EuroAußerhalb der DienstzeitenZusatzkosten für Mietvertrag mit Schlossverwaltung: 385 € (Montag-Freitag), 485 € (Samstag);
385 EuroAußerhalb der DienstzeitenZusatzkosten für Mietvertrag mit Schlossverwaltung: 385 € (Montag-Freitag), 485 € (Samstag);
385 EuroAußerhalb der DienstzeitenZusatzkosten für Mietvertrag mit Schlossverwaltung: 385 € (Montag-Freitag), 485 € (Samstag);
400 EuroAußerhalb der DienstzeitenZusatzkosten für Mietvertrag mit Weingut: freitags 400 € / samstags 490 €;

Bezirkszuschnitt in Baden-Württemberg und die 10 größten Ämter

Erhoben wird sie nicht vom Land, sondern von der Stelle, die traut. In Baden-Württemberg sind das 462 Standesamtsbezirke mit im Schnitt 2,4 Gemeinden je Bezirk. Der ueberwiegende Zuschnitt ist verbandsfreie gemeinde mit 192 von 462 Bezirken.

Die Spanne innerhalb des Landes ist erheblich: Stuttgart fuehrt 612.663 Einwohner, Rheinau, gemeindefreies Gebiet als kleinster Bezirk 0. Beide erheben dieselben Gebuehren nach demselben Landesrecht, fuellen den Rahmen aber jeweils selbst aus. Den weitesten Zustaendigkeitsbezirk hat GVV Langenau mit 14 Gemeinden.

Art des BezirksAnzahlAnteil
Verbandsfreie Gemeinde19242 Prozent
Verwaltungsgemeinschaft15634 Prozent
Verwaltungsverband11425 Prozent

Die groessten Bezirke des Landes, nach Einwohnern:

3 Fragen zu Standesamt, Trauort und Gebühren

Wer legt die Standesamt-Gebühren in Baden-Württemberg fest?
Das Land, auf Grundlage von § 72 Personenstandsgesetz. In Baden-Württemberg gilt Verordnung des Innenministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze (Gebührenverordnung Innenministerium) vom 12. Juli 2011, auf Grundlage des Landesgebührengesetzes. Darunter füllt jede Kommune den Rahmen per Satzung aus.
Was kostet die Anmeldung der Eheschließung in Baden-Württemberg?
Der Betrag ist für Baden-Württemberg hier noch nicht an der Primärquelle geprüft und steht deshalb nicht da. Das zuständige Standesamt nennt ihn verbindlich.
An wen zahlt man die Gebuehr in Baden-Württemberg?
An den Standesamtsbezirk, der traut. Baden-Württemberg hat 462 davon, ueberwiegend verbandsfreie gemeinde (192 von 462). Im Schnitt ist ein Bezirk fuer 2,4 Gemeinden zustaendig.

Gesamtkosten für Baden-Württemberg ausrechnen / Standesämter in Baden-Württemberg

Gebühren in den 15 anderen Bundesländern, mit Prüfstand

Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.

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Standesamt-Gebühren in Baden-Württemberg. heiratsorte.de, Datenstand 27.08.2026. https://heiratsorte.de/gebuehren/baden-wuerttemberg/

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