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Landkreis

28 Standesämter in Bamberg

Bamberg hat 28 Standesamtsbezirke für 36 Gemeinden mit zusammen 147.777 Einwohnern.

28
Standesamtsbezirke
36
Gemeinden
147.777
Einwohner
nicht erhoben
Trauorte

28 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
Hirschaid, MVerbandsfreie Gemeinde112.429-
Burgebrach (VGem)Verwaltungsgemeinschaft29.030-
MemmelsdorfVerbandsfreie Gemeinde18.858-
Hallstadt, StVerbandsfreie Gemeinde18.781-
Baunach (VGem)Verwaltungsgemeinschaft48.300-
StrullendorfVerbandsfreie Gemeinde17.828-
Scheßlitz, StVerbandsfreie Gemeinde17.129-
StegaurachVerbandsfreie Gemeinde16.885-
LitzendorfVerbandsfreie Gemeinde16.274-
BischbergVerbandsfreie Gemeinde16.056-
Schlüsselfeld, StVerbandsfreie Gemeinde15.932-
FrensdorfVerbandsfreie Gemeinde15.175-
Zapfendorf, MVerbandsfreie Gemeinde14.922-
Rattelsdorf, MVerbandsfreie Gemeinde14.554-
OberhaidVerbandsfreie Gemeinde14.542-
BreitengüßbachVerbandsfreie Gemeinde14.481-
Buttenheim, MVerbandsfreie Gemeinde13.719-
Viereth-TrunstadtVerbandsfreie Gemeinde13.625-
Heiligenstadt i.OFr., MVerbandsfreie Gemeinde13.616-
GundelsheimVerbandsfreie Gemeinde13.549-
Lisberg (VGem)Verwaltungsgemeinschaft23.191-
Steinfeld (VGem)Verwaltungsgemeinschaft33.142-
Ebrach (VGem)Verwaltungsgemeinschaft23.131-
PommersfeldenVerbandsfreie Gemeinde13.102-
WalsdorfVerbandsfreie Gemeinde12.639-
KemmernVerbandsfreie Gemeinde12.489-
PettstadtVerbandsfreie Gemeinde12.238-
AltendorfVerbandsfreie Gemeinde12.160-

Bezirke, die eine einzige Gemeinde führen, keine erhobenen Trauorte haben und unter 20.000 Einwohner liegen, stehen hier bewusst nur als Zeile. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Bayern, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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