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Landkreis

24 Standesämter in Oberallgäu

Oberallgäu hat 24 Standesamtsbezirke für 29 Gemeinden mit zusammen 155.413 Einwohnern. 3 davon haben eine eigene Seite, die übrigen 21 stehen unten in der Tabelle.

24
Standesamtsbezirke
29
Gemeinden
155.413
Einwohner
nicht erhoben
Trauorte

Alle 24 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
Sonthofen, StVerbandsfreie Gemeinde121.734-
Immenstadt i.Allgäu, StVerbandsfreie Gemeinde114.391-
Altusried, MVerbandsfreie Gemeinde110.289-
WaltenhofenVerbandsfreie Gemeinde19.901-
Oberstdorf, MVerbandsfreie Gemeinde19.279-
Dietmannsried, MVerbandsfreie Gemeinde18.498-
Oberstaufen, MVerbandsfreie Gemeinde17.654-
Hörnergruppe (VGem)Verwaltungsgemeinschaft57.622-
DurachVerbandsfreie Gemeinde16.918-
Weitnau (VGem)Verwaltungsgemeinschaft26.851-
BlaichachVerbandsfreie Gemeinde15.518-
Wiggensbach, MVerbandsfreie Gemeinde15.065-
Bad Hindelang, MVerbandsfreie Gemeinde15.058-
Sulzberg, MVerbandsfreie Gemeinde15.040-
Oy-MittelbergVerbandsfreie Gemeinde14.564-
RettenbergVerbandsfreie Gemeinde14.428-
Buchenberg, MVerbandsfreie Gemeinde14.110-
HaldenwangVerbandsfreie Gemeinde13.779-
LaubenVerbandsfreie Gemeinde13.448-
Burgberg i.AllgäuVerbandsfreie Gemeinde13.057-
BetzigauVerbandsfreie Gemeinde12.877-
Wertach, MVerbandsfreie Gemeinde12.749-
WildpoldsriedVerbandsfreie Gemeinde12.583-
Kempter WaldVerbandsfreie Gemeinde10-

21 Bezirke stehen hier bewusst nur als Zeile: Sie führen eine einzige Gemeinde, haben keine erhobenen Trauorte und weniger als 20.000 Einwohner. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Bayern, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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