Bundesland
Standesämter in Bayern
Bayern hat 1.546 Standesamtsbezirke in 96 Kreisen, zuständig für 2.217 Gemeinden und 13.248.928 Einwohner. Rechtsgrundlage der Gebühren ist § 72 Personenstandsgesetz zusammen mit dem Recht des Landes. Erhoben sind bisher 27 Trauorte.
- 1.546
- Standesamtsbezirke
- 96
- Kreise
- 2.217
- Gemeinden
- 55 bis 640 Euro
- Zusatzkosten erhoben
96 Kreise mit Bezirks-, Gemeinde- und Einwohnerzahl
Welche Rechtsgrundlage die Gebühren in Bayern regelt
Grundlage ist Bayerisches Kostengesetz mit Kostenverzeichnis, Abschnitt Personenstandswesen. Sie füllt die Ermächtigung aus § 72 Personenstandsgesetz aus. Darunter liegt die Satzung der jeweiligen Kommune.
Die 30 größten Bezirke in Bayern, nach Einwohnern
- München1.505.005
- Nürnberg529.508
- Augsburg301.105
- Regensburg151.389
- Ingolstadt141.185
- Würzburg133.258
- Fürth132.036
- Erlangen115.928
- Bamberg77.150
- Aschaffenburg73.091
- Bayreuth72.940
- Landshut71.863
- Kempten (Allgäu)67.645
- Rosenheim65.274
- Neu-Ulm, GKSt62.641
- Schweinfurt54.481
- Passau53.039
- Straubing49.002
- Freising, GKSt48.928
- Dachau, GKSt47.138
- Hof46.778
- Kaufbeuren46.193
- Memmingen44.192
- Amberg42.553
- Weiden i.d.OPf.42.444
- Neumarkt i.d.OPf., GKSt41.103
- Coburg41.064
- Germering, GKSt40.916
- Schwabach40.835
- Ansbach40.742
Die 15 anderen Bundesländer, mit Bezirkszahl
Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.