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Landkreis

24 Standesämter in Landshut

Landshut hat 24 Standesamtsbezirke für 35 Gemeinden mit zusammen 162.170 Einwohnern. 6 davon haben eine eigene Seite, die übrigen 18 stehen unten in der Tabelle.

24
Standesamtsbezirke
35
Gemeinden
162.170
Einwohner
nicht erhoben
Trauorte

Alle 24 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
Ergolding, MVerbandsfreie Gemeinde113.323-
Vilsbiburg, StVerbandsfreie Gemeinde112.237-
Essenbach, MVerbandsfreie Gemeinde111.998-
Altdorf, MVerbandsfreie Gemeinde111.300-
Ergoldsbach (VGem)Verwaltungsgemeinschaft210.484-
Velden (VGem)Verwaltungsgemeinschaft38.898-
Rottenburg a.d.Laaber, StVerbandsfreie Gemeinde18.486-
Furth (VGem)Verwaltungsgemeinschaft37.710-
Geisenhausen, MVerbandsfreie Gemeinde17.278-
Gerzen (VGem)Verwaltungsgemeinschaft46.798-
Wörth a.d.Isar (VGem)Verwaltungsgemeinschaft36.282-
BruckbergVerbandsfreie Gemeinde15.700-
KumhausenVerbandsfreie Gemeinde15.538-
Pfeffenhausen, MVerbandsfreie Gemeinde15.441-
BodenkirchenVerbandsfreie Gemeinde15.262-
AdlkofenVerbandsfreie Gemeinde14.517-
HohenthannVerbandsfreie Gemeinde14.270-
Neufahrn i.NBVerbandsfreie Gemeinde14.263-
EchingVerbandsfreie Gemeinde14.254-
NiederaichbachVerbandsfreie Gemeinde14.220-
TiefenbachVerbandsfreie Gemeinde13.962-
Buch a.ErlbachVerbandsfreie Gemeinde13.929-
Altfraunhofen (VGem)Verwaltungsgemeinschaft23.291-
VilsheimVerbandsfreie Gemeinde12.729-

18 Bezirke stehen hier bewusst nur als Zeile: Sie führen eine einzige Gemeinde, haben keine erhobenen Trauorte und weniger als 20.000 Einwohner. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Bayern, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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