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Landkreis

26 Standesämter in Leipzig

Leipzig hat 26 Standesamtsbezirke für 30 Gemeinden mit zusammen 260.127 Einwohnern. 6 davon haben eine eigene Seite, die übrigen 20 stehen unten in der Tabelle.

26
Standesamtsbezirke
30
Gemeinden
260.127
Einwohner
nicht erhoben
Trauorte

Alle 26 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
GrimmaVerbandsfreie Gemeinde127.529-
MarkkleebergVerbandsfreie Gemeinde125.331-
BornaVerbandsfreie Gemeinde120.131-
WurzenVerbandsfreie Gemeinde116.238-
MarkranstädtVerbandsfreie Gemeinde116.194-
NaunhofVerwaltungsgemeinschaft315.791-
FrohburgVerbandsfreie Gemeinde112.120-
BrandisVerbandsfreie Gemeinde19.654-
Bad LausickVerwaltungsgemeinschaft29.400-
ZwenkauVerbandsfreie Gemeinde19.305-
ColditzVerbandsfreie Gemeinde18.249-
BorsdorfVerbandsfreie Gemeinde18.229-
PegauVerwaltungsgemeinschaft27.862-
GroitzschVerbandsfreie Gemeinde17.442-
NeukieritzschVerbandsfreie Gemeinde17.147-
GeithainVerbandsfreie Gemeinde16.870-
BöhlenVerbandsfreie Gemeinde16.787-
MachernVerbandsfreie Gemeinde16.548-
RöthaVerbandsfreie Gemeinde16.325-
LossatalVerbandsfreie Gemeinde16.067-
GroßpösnaVerbandsfreie Gemeinde15.570-
KitzscherVerbandsfreie Gemeinde15.140-
BennewitzVerbandsfreie Gemeinde15.135-
Regis-BreitingenVerbandsfreie Gemeinde13.803-
Trebsen/MuldeVerbandsfreie Gemeinde13.744-
ThallwitzVerbandsfreie Gemeinde13.516-

20 Bezirke stehen hier bewusst nur als Zeile: Sie führen eine einzige Gemeinde, haben keine erhobenen Trauorte und weniger als 20.000 Einwohner. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Sachsen, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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