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Landkreis

23 Standesämter in Zwickau

Zwickau hat 23 Standesamtsbezirke für 33 Gemeinden mit zusammen 306.793 Einwohnern. 9 davon haben eine eigene Seite, die übrigen 14 stehen unten in der Tabelle.

23
Standesamtsbezirke
33
Gemeinden
306.793
Einwohner
nicht erhoben
Trauorte

Alle 23 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
Zwickau, StadtVerbandsfreie Gemeinde187.410-
Limbach-OberfrohnaVerwaltungsgemeinschaft225.855-
Glauchau, StadtVerbandsfreie Gemeinde121.442-
WerdauVerbandsfreie Gemeinde120.520-
Crimmitschau-DennheritzVerwaltungsgemeinschaft219.538-
Rund um den AuersbergVerwaltungsgemeinschaft316.035-
Meerane-SchönbergVerwaltungsgemeinschaft214.422-
Hohenstein-ErnstthalVerbandsfreie Gemeinde113.788-
KirchbergVerwaltungsgemeinschaft411.791-
MülsenVerbandsfreie Gemeinde110.613-
Wilkau-HaßlauVerbandsfreie Gemeinde19.418-
ReinsdorfVerbandsfreie Gemeinde17.009-
WaldenburgVerwaltungsgemeinschaft36.575-
LichtentanneVerbandsfreie Gemeinde15.958-
OberlungwitzVerbandsfreie Gemeinde15.716-
FraureuthVerbandsfreie Gemeinde15.003-
CallenbergVerbandsfreie Gemeinde14.669-
HartensteinVerbandsfreie Gemeinde14.411-
Neukirchen/PleißeVerbandsfreie Gemeinde13.761-
GersdorfVerbandsfreie Gemeinde13.659-
WildenfelsVerbandsfreie Gemeinde13.452-
LangenbernsdorfVerbandsfreie Gemeinde13.392-
LangenweißbachVerbandsfreie Gemeinde12.356-

14 Bezirke stehen hier bewusst nur als Zeile: Sie führen eine einzige Gemeinde, haben keine erhobenen Trauorte und weniger als 20.000 Einwohner. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Sachsen, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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