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Landkreis

22 Standesämter in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat 22 Standesamtsbezirke für 36 Gemeinden mit zusammen 243.996 Einwohnern. 10 davon haben eine eigene Seite, die übrigen 12 stehen unten in der Tabelle.

22
Standesamtsbezirke
36
Gemeinden
243.996
Einwohner
nicht erhoben
Trauorte

Alle 22 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
PirnaVerwaltungsgemeinschaft242.137-
FreitalVerbandsfreie Gemeinde139.281-
HeidenauVerbandsfreie Gemeinde116.686-
WilsdruffVerbandsfreie Gemeinde114.583-
DippoldiswaldeVerbandsfreie Gemeinde113.915-
Neustadt in SachsenVerbandsfreie Gemeinde111.810-
BannewitzVerbandsfreie Gemeinde111.122-
SebnitzVerbandsfreie Gemeinde19.421-
Bad Gottleuba-BerggießhübelVerwaltungsgemeinschaft38.656-
AltenbergVerwaltungsgemeinschaft28.187-
Königstein/Sächs. Schw.Verwaltungsgemeinschaft58.134-
Dohna-MüglitztalVerwaltungsgemeinschaft27.930-
KlingenbergVerwaltungsgemeinschaft27.628-
GlashütteVerbandsfreie Gemeinde16.414-
TharandtVerwaltungsgemeinschaft26.222-
Bad SchandauVerwaltungsgemeinschaft35.495-
StolpenVerbandsfreie Gemeinde15.436-
KreischaVerbandsfreie Gemeinde14.629-
Lohmen/Stadt WehlenVerwaltungsgemeinschaft24.532-
RabenauVerbandsfreie Gemeinde14.359-
Dürrröhrsdorf-DittersbachVerbandsfreie Gemeinde14.269-
HohnsteinVerbandsfreie Gemeinde13.150-

12 Bezirke stehen hier bewusst nur als Zeile: Sie führen eine einzige Gemeinde, haben keine erhobenen Trauorte und weniger als 20.000 Einwohner. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Sachsen, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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