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Bundesland

Standesämter in Sachsen

Sachsen hat 309 Standesamtsbezirke in 13 Kreisen, zuständig für 418 Gemeinden und 4.042.422 Einwohner. Rechtsgrundlage der Gebühren ist § 72 Personenstandsgesetz zusammen mit dem Recht des Landes. Erhoben sind bisher 10 Trauorte.

309
Standesamtsbezirke
13
Kreise
418
Gemeinden
nicht erhoben
Zusatzkosten erhoben

13 Kreise mit Bezirks-, Gemeinde- und Einwohnerzahl

KreisArtBezirkeGemeindenEinwohner
LeipzigKreisfreie Stadt11611.850
DresdenKreisfreie Stadt11564.904
ErzgebirgskreisLandkreis4659318.394
ZwickauLandkreis2333306.793
MittelsachsenLandkreis4452296.431
BautzenLandkreis4357292.608
LeipzigLandkreis2630260.127
ChemnitzKreisfreie Stadt11245.618
Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeLandkreis2236243.996
GörlitzLandkreis2853243.958
MeißenLandkreis2528239.221
VogtlandkreisLandkreis2537219.100
NordsachsenLandkreis2430199.422

Welche Rechtsgrundlage die Gebühren in Sachsen regelt

Grundlage ist Sächsisches Verwaltungskostengesetz mit Kostenverzeichnis, Abschnitt Personenstandswesen. Sie füllt die Ermächtigung aus § 72 Personenstandsgesetz aus. Darunter liegt die Satzung der jeweiligen Kommune.

Gebühren in Sachsen im Einzelnen

Die 30 größten Bezirke in Sachsen, nach Einwohnern

Die 15 anderen Bundesländer, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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