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Verbandsgemeinde / Rhein-Lahn-Kreis

Standesamt Aar-Einrich

Ob dieses Standesamt für Sie zuständig ist, und was eine Trauung hier kostet

Wer in einer der unten genannten Gemeinden gemeldet ist, meldet die Eheschließung hier an. Die Gebühr dafür fällt einmal an, egal wo später geheiratet wird. Was zusätzlich dazukommt, hängt am Trauort und am Wochentag.

Zuständigkeit
31 Gemeinden gehören zu diesem Bezirk
Gebührenrecht
es gilt das Recht des Landes Rheinland-Pfalz
Trauorte
hier noch nicht erhoben, Stufe 2 der Erhebung
Nächster Schritt
Kosten ausrechnen oder Unterlagen prüfen

Der Standesamtsbezirk Aar-Einrich ist eine Verbandsgemeinde und für 31 Gemeinden mit zusammen 18.821 Einwohnern zuständig. Die Gebühren richten sich nach Besonderes Gebührenverzeichnis in Rheinland-Pfalz.

31
Gemeinden im Bezirk
18.821
Einwohner
160 km²
Fläche
nicht erhoben
Trauorte

Stufe 2 der Erhebung

31 Gemeinden mit Postleitzahl, Einwohnerzahl und Schlüssel

Das Standesamt Aar-Einrich führt die Personenstandsfälle für 31 Gemeinden. Wer in einer davon gemeldet ist, meldet hier seine Eheschließung an. Die Zuordnung folgt dem Gemeindeverband nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis.

Aar-Einrich ist für 31 Gemeinden zuständig

Zum Standesamtsbezirk Aar-Einrich gehören 31 Gemeinden: Hahnstätten, Katzenelnbogen, Niederneisen, Burgschwalbach, Flacht, Klingelbach, Oberneisen, Schönborn, Lohrheim, Allendorf, Kördorf, Kaltenholzhausen, Rettert, Mudershausen, Dörsdorf, Berndroth, Herold, Gutenacker, Netzbach, Biebrich, Eisighofen, Berghausen, Schiesheim, Bremberg, Reckenroth, Roth, Niedertiefenbach, Mittelfischbach, Oberfischbach, Ergeshausen, Ebertshausen. Zusammen 18.821 Einwohner.Hahnstätten3.018Katzenelnbogen2.287Niederneisen1.472Burgschwalbach1.080Flacht967Klingelbach778Oberneisen719und 24 weitere, vollständig in der Tabelle darunterAar-EinrichVerbandsgemeinde18.821 Einwohner

Diese 31 Gemeinden teilen sich ein Standesamt. Wer in einer davon gemeldet ist, meldet die Eheschließung bei Aar-Einrich an, unabhängig davon, wie weit der Weg ist. Die Zuordnung folgt dem Gemeindeverband nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis und ist eine Ableitung, keine amtliche Zuordnung.

GemeindePostleitzahlEinwohnerSchlüssel
Hahnstätten656233.01807141051
KatzenelnbogenStadt563682.28707141068
Niederneisen656291.47207141095
Burgschwalbach655581.08007141020
Flacht6555896707141043
Klingelbach5636877807141073
Oberneisen6555871907141102
Schönborn5637071207141126
Lohrheim6555859207141081
Allendorf5637058507141001
Kördorf5637056107141074
Kaltenholzhausen6555855207141065
Rettert5637046207141117
Mudershausen6562345307141089
Dörsdorf5637041907141032
Berndroth5637039807141011
Herold5636838507141054
Gutenacker5637037107141050
Netzbach6562336107141093
Biebrich5637032907141013
Eisighofen5637029607141036
Berghausen5636828907141010
Schiesheim6562328207141125
Bremberg5637026507141018
Reckenroth5637024007141113
Roth5636819707141118
Niedertiefenbach5636818107141096
Mittelfischbach5637015807141088
Oberfischbach5637014707141101
Ergeshausen5636813407141039
Ebertshausen5637013107141034

Der Bezirkszuschnitt ist aus dem amtlichen Gemeindeverzeichnis abgeleitet: Der Standesamtsbezirk folgt dem Gemeindeverband. Das trifft für die große Mehrheit der Fälle zu, ist aber keine amtliche Zuordnung. In Einzelfällen führen mehrere Verbände ein gemeinsames Standesamt.

Was Anmeldung, Außentrauung und Urkunde in Rheinland-Pfalz kosten

Die Gebühren der Standesämter regeln nicht der Bund, sondern die Länder. Grundlage ist § 72 Personenstandsgesetz. In Rheinland-Pfalz gilt Besonderes Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz zum Personenstandswesen. Darunter liegt die Satzung der Kommune, die den Rahmen ausfüllt.

Der Landesrahmen ist für dieses Portal noch nicht an der Primärquelle gegengeprüft. Es stehen deshalb nur die bei den Kommunen selbst erhobenen Beträge.

Alle Gebühren in Rheinland-Pfalz im Überblick / Gesamtkosten ausrechnen

Gebühren ändern sich, häufig zum Jahreswechsel, und die Kommune kann im Einzelfall abweichen. Der hier genannte Betrag ist der zum Datenstand veröffentlichte. Er ist keine Zusage.

2 Fragen zu Standesamt, Trauort und Gebühren

Welches Standesamt ist für mich zuständig, wenn ich in Hahnstätten wohne?
Hahnstätten gehört zum Standesamtsbezirk Aar-Einrich. Dort wird die Eheschließung angemeldet. Der Bezirk umfasst insgesamt 31 Gemeinden.
Muss ich in Aar-Einrich heiraten, wenn ich hier wohne?
Nein. Angemeldet wird die Eheschließung beim Standesamt am Wohnsitz. Die Trauung selbst darf danach bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden. Wer auswärts heiratet, zahlt am Trauort in der Regel eine zusätzliche Gebühr dafür, dass ein nicht zuständiges Standesamt tätig wird.

Kosten rechnen, Unterlagen prüfen, Trauort suchen

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Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

Diese Seite zitieren

Standesamt Aar-Einrich. heiratsorte.de, Datenstand 27.08.2026. https://heiratsorte.de/standesamt/aar-einrich/

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