Gebührenrecht
Standesamt-Gebühren in Rheinland-Pfalz
Womit Sie in Rheinland-Pfalz rechnen müssen und wer den Betrag am Ende festsetzt
Das Land gibt vor, welche Amtshandlung überhaupt eine Gebühr auslösen darf. Wie hoch sie ausfällt, entscheidet Ihre Kommune, und in Rheinland-Pfalz sind das 170 verschiedene. Deshalb steht auf dieser Seite die Rechtsgrundlage und darunter, was die Kommunen daraus machen.
- Rechtsgrundlage
- Besonderes Gebührenverzeichnis Nr. 16
- Wer den Betrag setzt
- 170 Standesamtsbezirke, jeder per eigener Satzung
- Vor Ort erhoben
- für dieses Land noch keine Beträge erhoben
- Typischer Zuschnitt
- überwiegend verbandsgemeinde
In Rheinland-Pfalz regeln nicht der Bund, sondern das Land und darunter 170 Kommunen die Gebühren der Standesämter. Grundlage ist Besonderes Gebührenverzeichnis Nr. 16, Stand 27.08.2026.
- 6
- Landessätze geprüft
- 170
- Standesamtsbezirke
- -
- Beträge vor Ort erhoben
- -
- Erhobene Spanne
§ 72 Personenstandsgesetz und das Recht von Rheinland-Pfalz
§ 72 Personenstandsgesetz überlässt es den Ländern, die Gebühren für Amtshandlungen der Standesämter zu bestimmen. Genau daraus folgt, dass dieselbe Trauung in Deutschland unterschiedlich viel kostet.
Für Rheinland-Pfalz ist das Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), laufende Nummer 16 (Personenstandswesen). Zum Wortlaut.
Was Rheinland-Pfalz für Anmeldung, Außentrauung und Urkunde vorgibt
Bezirkszuschnitt in Rheinland-Pfalz und die 10 größten Ämter
Erhoben wird sie nicht vom Land, sondern von der Stelle, die traut. In Rheinland-Pfalz sind das 170 Standesamtsbezirke mit im Schnitt 13,5 Gemeinden je Bezirk. Der überwiegende Zuschnitt ist verbandsgemeinde mit 129 von 170 Bezirken.
Die Spanne innerhalb des Landes ist erheblich: Mainz führt 224.684 Einwohner, Kelberg als kleinster Bezirk 6.913. Beide erheben dieselben Gebühren nach demselben Landesrecht, füllen den Rahmen aber jeweils selbst aus. Den weitesten Zuständigkeitsbezirk hat Bitburger Land mit 71 Gemeinden.
Die größten Bezirke des Landes, nach Einwohnern:
- Mainz Verbandsfreie Gemeinde224.684 Einwohner, 1 Gemeinde
- Ludwigshafen am Rhein Verbandsfreie Gemeinde177.222 Einwohner, 1 Gemeinde
- Koblenz Verbandsfreie Gemeinde113.378 Einwohner, 1 Gemeinde
- Trier Verbandsfreie Gemeinde104.342 Einwohner, 1 Gemeinde
- Kaiserslautern Verbandsfreie Gemeinde100.426 Einwohner, 1 Gemeinde
- Worms Verbandsfreie Gemeinde86.753 Einwohner, 1 Gemeinde
- Neuwied Verbandsfreie Gemeinde67.083 Einwohner, 1 Gemeinde
- Bad Kreuznach Verbandsfreie Gemeinde54.168 Einwohner, 1 Gemeinde
- Neustadt an der Weinstraße Verbandsfreie Gemeinde52.945 Einwohner, 1 Gemeinde
- Speyer Verbandsfreie Gemeinde49.564 Einwohner, 1 Gemeinde
3 Fragen zu Standesamt, Trauort und Gebühren
- Wer legt die Standesamt-Gebühren in Rheinland-Pfalz fest?
- Das Land, auf Grundlage von § 72 Personenstandsgesetz. In Rheinland-Pfalz gilt Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), laufende Nummer 16 (Personenstandswesen). Darunter füllt jede Kommune den Rahmen per Satzung aus.
- Was kostet die Anmeldung der Eheschließung in Rheinland-Pfalz?
- 57 Euro nach Besonderes Gebührenverzeichnis Nr. 16. Die Gebühr fällt einmal je Paar an, unabhängig davon, wo später geheiratet wird.
- An wen zahlt man die Gebühr in Rheinland-Pfalz?
- An den Standesamtsbezirk, der traut. Rheinland-Pfalz hat 170 davon, überwiegend verbandsgemeinde (129 von 170). Im Schnitt ist ein Bezirk für 13,5 Gemeinden zuständig.
Gesamtkosten für Rheinland-Pfalz ausrechnen / Standesämter in Rheinland-Pfalz
Gebühren in 11 weiteren Bundesländern, mit Prüfstand
- Schleswig-Holsteingeprüft
- Hamburggeprüft
- Niedersachsengeprüft
- Nordrhein-Westfalengeprüft
- Hessengeprüft
- Baden-Württemberggeprüft
- Bayerngeprüft
- Saarlandgeprüft
- Berlingeprüft
- Sachsengeprüft
- Sachsen-Anhaltgeprüft
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.
Diese Seite zitieren
Standesamt-Gebühren in Rheinland-Pfalz. heiratsorte.de, Datenstand 03.09.2026. https://heiratsorte.de/gebuehren/rheinland-pfalz/