Bundesland
Standesämter in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat 171 Standesamtsbezirke in 36 Kreisen, zuständig für 2.301 Gemeinden und 4.129.569 Einwohner. Rechtsgrundlage der Gebühren ist § 72 Personenstandsgesetz zusammen mit dem Recht des Landes. Erhoben sind bisher 3 Trauorte.
- 171
- Standesamtsbezirke
- 36
- Kreise
- 2.301
- Gemeinden
- nicht erhoben
- Zusatzkosten erhoben
36 Kreise mit Bezirks-, Gemeinde- und Einwohnerzahl
Welche Rechtsgrundlage die Gebühren in Rheinland-Pfalz regelt
Grundlage ist Besonderes Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz zum Personenstandswesen. Sie füllt die Ermächtigung aus § 72 Personenstandsgesetz aus. Darunter liegt die Satzung der jeweiligen Kommune.
Die 30 größten Bezirke in Rheinland-Pfalz, nach Einwohnern
- Mainz224.684
- Ludwigshafen am Rhein177.222
- Koblenz113.378
- Trier104.342
- Kaiserslautern100.426
- Worms86.753
- Neuwied67.083
- Bad Kreuznach54.168
- Neustadt an der Weinstraße52.945
- Speyer49.564
- Landau in der Pfalz48.209
- Frankenthal (Pfalz)48.140
- Montabaur41.545
- Rhein-Selz40.459
- Pirmasens39.761
- Altenkirchen-Flammersfeld36.465
- Ingelheim am Rhein35.016
- Weißenthurm34.903
- Saarburg-Kell33.586
- Zweibrücken33.323
- Nieder-Olm32.524
- Konz32.030
- Wittlich-Land31.594
- Leiningerland31.556
- Gerolstein30.411
- Idar-Oberstein30.170
- Andernach30.039
- Wörrstadt29.741
- Simmern-Rheinböllen29.699
- Rüdesheim29.206
Die 15 anderen Bundesländer, mit Bezirkszahl
Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.