Gebührenrecht
Standesamt-Gebühren in Berlin
Womit Sie in Berlin rechnen müssen und wer den Betrag am Ende festsetzt
Das Land gibt vor, welche Amtshandlung überhaupt eine Gebühr auslösen darf. Wie hoch sie ausfällt, entscheidet Ihre Kommune, und in Berlin sind das 1 verschiedene. Deshalb steht auf dieser Seite die Rechtsgrundlage und darunter, was die Kommunen daraus machen.
- Rechtsgrundlage
- PStG-AusfVO Berlin
- Wer den Betrag setzt
- 1 Standesamtsbezirke, jeder per eigener Satzung
- Vor Ort erhoben
- für dieses Land noch keine Beträge erhoben
- Typischer Zuschnitt
- überwiegend verbandsfreie gemeinde
In Berlin regeln nicht der Bund, sondern das Land und darunter 1 Kommunen die Gebühren der Standesämter. Grundlage ist PStG-AusfVO Berlin, Stand 27.08.2026.
- 5
- Landessätze geprüft
- 1
- Standesamtsbezirke
- -
- Beträge vor Ort erhoben
- -
- Erhobene Spanne
§ 72 Personenstandsgesetz und das Recht von Berlin
§ 72 Personenstandsgesetz überlässt es den Ländern, die Gebühren für Amtshandlungen der Standesämter zu bestimmen. Genau daraus folgt, dass dieselbe Trauung in Deutschland unterschiedlich viel kostet.
Für Berlin ist das Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStG-AusfVO Berlin). Die Beträge sind der amtlichen Gebührenübersicht des Landes Berlin entnommen, die die Verordnung wiedergibt.. Zur Gebührenaufstellung. Die Beträge stammen aus der amtlichen Gebührenaufstellung des Landes, nicht aus dem Wortlaut der Verordnung: Diesen liefert Berlin nicht maschinenlesbar aus.
Was Berlin für Anmeldung, Außentrauung und Urkunde vorgibt
Bezirkszuschnitt in Berlin und die 1 größten Ämter
Erhoben wird sie nicht vom Land, sondern von der Stelle, die traut. In Berlin sind das 1 Standesamtsbezirke mit im Schnitt 1 Gemeinden je Bezirk. Der überwiegende Zuschnitt ist verbandsfreie gemeinde mit 1 von 1 Bezirken.
Die Spanne innerhalb des Landes ist erheblich: Berlin führt 3.685.265 Einwohner, Berlin als kleinster Bezirk 3.685.265. Beide erheben dieselben Gebühren nach demselben Landesrecht, füllen den Rahmen aber jeweils selbst aus.
Die größten Bezirke des Landes, nach Einwohnern:
- Berlin Verbandsfreie Gemeinde3.685.265 Einwohner, 1 Gemeinde
3 Fragen zu Standesamt, Trauort und Gebühren
- Wer legt die Standesamt-Gebühren in Berlin fest?
- Das Land, auf Grundlage von § 72 Personenstandsgesetz. In Berlin gilt Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStG-AusfVO Berlin). Die Beträge sind der amtlichen Gebührenübersicht des Landes Berlin entnommen, die die Verordnung wiedergibt.. Darunter füllt jede Kommune den Rahmen per Satzung aus.
- Was kostet die Anmeldung der Eheschließung in Berlin?
- 45 Euro nach PStG-AusfVO Berlin. Die Gebühr fällt einmal je Paar an, unabhängig davon, wo später geheiratet wird.
- An wen zahlt man die Gebühr in Berlin?
- An den Standesamtsbezirk, der traut. Berlin hat 1 davon, überwiegend verbandsfreie gemeinde (1 von 1). Im Schnitt ist ein Bezirk für 1 Gemeinden zuständig.
Gesamtkosten für Berlin ausrechnen / Standesämter in Berlin
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Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.
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Standesamt-Gebühren in Berlin. heiratsorte.de, Datenstand 03.09.2026. https://heiratsorte.de/gebuehren/berlin/