Gebührenrecht
Standesamt-Gebühren in Hamburg
Womit Sie in Hamburg rechnen müssen und wer den Betrag am Ende festsetzt
Das Land gibt vor, welche Amtshandlung überhaupt eine Gebühr auslösen darf. Wie hoch sie ausfällt, entscheidet Ihre Kommune, und in Hamburg sind das 1 verschiedene. Deshalb steht auf dieser Seite die Rechtsgrundlage und darunter, was die Kommunen daraus machen.
- Rechtsgrundlage
- Gebührenordnung für das Personenstandswesen
- Wer den Betrag setzt
- 1 Standesamtsbezirke, jeder per eigener Satzung
- Vor Ort erhoben
- für dieses Land noch keine Beträge erhoben
- Typischer Zuschnitt
- überwiegend verbandsfreie gemeinde
In Hamburg regeln nicht der Bund, sondern das Land und darunter 1 Kommunen die Gebühren der Standesämter. Die Rechtsgrundlage steht fest, die einzelnen Sätze sind hier noch nicht an der Primärquelle gegengeprüft.
- 0
- Landessätze geprüft
- 1
- Standesamtsbezirke
- -
- Beträge vor Ort erhoben
- -
- Erhobene Spanne
§ 72 Personenstandsgesetz und das Recht von Hamburg
§ 72 Personenstandsgesetz überlässt es den Ländern, die Gebühren für Amtshandlungen der Standesämter zu bestimmen. Genau daraus folgt, dass dieselbe Trauung in Deutschland unterschiedlich viel kostet.
Für Hamburg ist das Hamburgische Gebührenregelung zum Personenstandswesen in Verbindung mit Paragraf 72 Personenstandsgesetz.
Für Hamburg steht noch kein geprüfter Satz
Der Landesrahmen ist für dieses Portal noch nicht an der Primärquelle gegengeprüft. Es stehen deshalb nur die bei den Kommunen selbst erhobenen Beträge.
Bezirkszuschnitt in Hamburg und die 1 größten Ämter
Erhoben wird sie nicht vom Land, sondern von der Stelle, die traut. In Hamburg sind das 1 Standesamtsbezirke mit im Schnitt 1 Gemeinden je Bezirk. Der ueberwiegende Zuschnitt ist verbandsfreie gemeinde mit 1 von 1 Bezirken.
Die Spanne innerhalb des Landes ist erheblich: Hamburg fuehrt 1.862.565 Einwohner, Hamburg als kleinster Bezirk 1.862.565. Beide erheben dieselben Gebuehren nach demselben Landesrecht, fuellen den Rahmen aber jeweils selbst aus.
Die groessten Bezirke des Landes, nach Einwohnern:
- Hamburg Verbandsfreie Gemeinde1.862.565 Einwohner, 1 Gemeinde
3 Fragen zu Standesamt, Trauort und Gebühren
- Wer legt die Standesamt-Gebühren in Hamburg fest?
- Das Land, auf Grundlage von § 72 Personenstandsgesetz. In Hamburg gilt Hamburgische Gebührenregelung zum Personenstandswesen in Verbindung mit Paragraf 72 Personenstandsgesetz. Darunter füllt jede Kommune den Rahmen per Satzung aus.
- Was kostet die Anmeldung der Eheschließung in Hamburg?
- Der Betrag ist für Hamburg hier noch nicht an der Primärquelle geprüft und steht deshalb nicht da. Das zuständige Standesamt nennt ihn verbindlich.
- An wen zahlt man die Gebuehr in Hamburg?
- An den Standesamtsbezirk, der traut. Hamburg hat 1 davon, ueberwiegend verbandsfreie gemeinde (1 von 1). Im Schnitt ist ein Bezirk fuer 1 Gemeinden zustaendig.
Gesamtkosten für Hamburg ausrechnen / Standesämter in Hamburg
Gebühren in den 15 anderen Bundesländern, mit Prüfstand
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.
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Standesamt-Gebühren in Hamburg. heiratsorte.de, Datenstand 27.08.2026. https://heiratsorte.de/gebuehren/hamburg/