Gebührenrecht
Standesamt-Gebühren in Bayern
Womit Sie in Bayern rechnen müssen und wer den Betrag am Ende festsetzt
Das Land gibt vor, welche Amtshandlung überhaupt eine Gebühr auslösen darf. Wie hoch sie ausfällt, entscheidet Ihre Kommune, und in Bayern sind das 1.546 verschiedene. Deshalb steht auf dieser Seite die Rechtsgrundlage und darunter, was die Kommunen daraus machen.
- Rechtsgrundlage
- KG und Kostenverzeichnis
- Wer den Betrag setzt
- 1.546 Standesamtsbezirke, jeder per eigener Satzung
- Vor Ort erhoben
- 12 Beträge zwischen 55 Euro und 640 Euro
- Typischer Zuschnitt
- überwiegend verbandsfreie gemeinde
In Bayern regeln nicht der Bund, sondern das Land und darunter 1.546 Kommunen die Gebühren der Standesämter. Die Rechtsgrundlage steht fest, die einzelnen Sätze sind hier noch nicht an der Primärquelle gegengeprüft. Vor Ort erhoben sind 12 Beträge zwischen 55 Euro und 640 Euro.
- 0
- Landessätze geprüft
- 1.546
- Standesamtsbezirke
- 12
- Beträge vor Ort erhoben
- 55 bis 640 Euro
- Erhobene Spanne
§ 72 Personenstandsgesetz und das Recht von Bayern
§ 72 Personenstandsgesetz überlässt es den Ländern, die Gebühren für Amtshandlungen der Standesämter zu bestimmen. Genau daraus folgt, dass dieselbe Trauung in Deutschland unterschiedlich viel kostet.
Für Bayern ist das Bayerisches Kostengesetz mit Kostenverzeichnis, Abschnitt Personenstandswesen. Zum Wortlaut.
Für Bayern steht noch kein geprüfter Satz
Die Rechtsgrundlage steht fest, die Sätze sind noch nicht an der Primärquelle gegengeprüft. In Bayern setzen die Gemeinden die Zuschläge für Abendtermine und besondere Trauorte selbst fest, und die Spanne ist die weiteste im Bundesgebiet.
12 Beträge, die Kommunen in Bayern veröffentlicht haben
12 Beträge, erhoben aus den Veröffentlichungen der Kommunen. Sie zeigen, wie weit der Landesrahmen in der Praxis ausgefüllt wird.
Bezirkszuschnitt in Bayern und die 10 größten Ämter
Erhoben wird sie nicht vom Land, sondern von der Stelle, die traut. In Bayern sind das 1.546 Standesamtsbezirke mit im Schnitt 1,4 Gemeinden je Bezirk. Der ueberwiegende Zuschnitt ist verbandsfreie gemeinde mit 1.235 von 1.546 Bezirken.
Die Spanne innerhalb des Landes ist erheblich: München fuehrt 1.505.005 Einwohner, Eck als kleinster Bezirk 0. Beide erheben dieselben Gebuehren nach demselben Landesrecht, fuellen den Rahmen aber jeweils selbst aus. Den weitesten Zustaendigkeitsbezirk hat Uffenheim (VGem) mit 9 Gemeinden.
Die groessten Bezirke des Landes, nach Einwohnern:
- München Verbandsfreie Gemeinde1.505.005 Einwohner, 1 Gemeinde
- Nürnberg Verbandsfreie Gemeinde529.508 Einwohner, 1 Gemeinde
- Augsburg Verbandsfreie Gemeinde301.105 Einwohner, 1 Gemeinde
- Regensburg Verbandsfreie Gemeinde151.389 Einwohner, 1 Gemeinde
- Ingolstadt Verbandsfreie Gemeinde141.185 Einwohner, 1 Gemeinde
- Würzburg Verbandsfreie Gemeinde133.258 Einwohner, 1 Gemeinde
- Fürth Verbandsfreie Gemeinde132.036 Einwohner, 1 Gemeinde
- Erlangen Verbandsfreie Gemeinde115.928 Einwohner, 1 Gemeinde
- Bamberg Verbandsfreie Gemeinde77.150 Einwohner, 1 Gemeinde
- Aschaffenburg Verbandsfreie Gemeinde73.091 Einwohner, 1 Gemeinde
3 Fragen zu Standesamt, Trauort und Gebühren
- Wer legt die Standesamt-Gebühren in Bayern fest?
- Das Land, auf Grundlage von § 72 Personenstandsgesetz. In Bayern gilt Bayerisches Kostengesetz mit Kostenverzeichnis, Abschnitt Personenstandswesen. Darunter füllt jede Kommune den Rahmen per Satzung aus.
- Was kostet die Anmeldung der Eheschließung in Bayern?
- Der Betrag ist für Bayern hier noch nicht an der Primärquelle geprüft und steht deshalb nicht da. Das zuständige Standesamt nennt ihn verbindlich.
- An wen zahlt man die Gebuehr in Bayern?
- An den Standesamtsbezirk, der traut. Bayern hat 1.546 davon, ueberwiegend verbandsfreie gemeinde (1.235 von 1.546). Im Schnitt ist ein Bezirk fuer 1,4 Gemeinden zustaendig.
Gesamtkosten für Bayern ausrechnen / Standesämter in Bayern
Gebühren in den 15 anderen Bundesländern, mit Prüfstand
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.
Diese Seite zitieren
Standesamt-Gebühren in Bayern. heiratsorte.de, Datenstand 27.08.2026. https://heiratsorte.de/gebuehren/bayern/