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Landkreis

23 Standesämter in Amberg-Sulzbach

Amberg-Sulzbach hat 23 Standesamtsbezirke für 28 Gemeinden mit zusammen 103.982 Einwohnern. 4 davon haben eine eigene Seite, die übrigen 19 stehen unten in der Tabelle.

23
Standesamtsbezirke
28
Gemeinden
103.982
Einwohner
nicht erhoben
Trauorte

Alle 23 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
Sulzbach-Rosenberg, StVerbandsfreie Gemeinde119.379-
KümmersbruckVerbandsfreie Gemeinde19.830-
Auerbach i.d.OPf., StVerbandsfreie Gemeinde18.846-
Vilseck, StVerbandsfreie Gemeinde16.382-
Hahnbach (VGem)Verwaltungsgemeinschaft25.839-
Hirschau, StVerbandsfreie Gemeinde15.726-
Neukirchen b.Sulzbach-R. (VGem)Verwaltungsgemeinschaft35.145-
Schnaittenbach, StVerbandsfreie Gemeinde14.304-
FreudenbergVerbandsfreie Gemeinde14.064-
Illschwang (VGem)Verwaltungsgemeinschaft23.942-
UrsensollenVerbandsfreie Gemeinde13.809-
PoppenrichtVerbandsfreie Gemeinde13.360-
Königstein (VGem)Verwaltungsgemeinschaft22.907-
Rieden, MVerbandsfreie Gemeinde12.640-
Kastl, MVerbandsfreie Gemeinde12.550-
Freihung, MVerbandsfreie Gemeinde12.545-
EbermannsdorfVerbandsfreie Gemeinde12.404-
Schmidmühlen, MVerbandsfreie Gemeinde12.322-
EnsdorfVerbandsfreie Gemeinde12.160-
AmmerthalVerbandsfreie Gemeinde12.051-
EdelsfeldVerbandsfreie Gemeinde11.972-
Hohenburg, MVerbandsfreie Gemeinde11.805-
EichenVerbandsfreie Gemeinde10-

19 Bezirke stehen hier bewusst nur als Zeile: Sie führen eine einzige Gemeinde, haben keine erhobenen Trauorte und weniger als 20.000 Einwohner. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Bayern, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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