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Landkreis

23 Standesämter in Neustadt a.d.Waldnaab

Neustadt a.d.Waldnaab hat 23 Standesamtsbezirke für 40 Gemeinden mit zusammen 96.049 Einwohnern. 8 davon haben eine eigene Seite, die übrigen 15 stehen unten in der Tabelle.

23
Standesamtsbezirke
40
Gemeinden
96.049
Einwohner
nicht erhoben
Trauorte

Alle 23 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
Neustadt a.d.Waldnaab (VGem)Verwaltungsgemeinschaft57.730-
Vohenstrauß, StVerbandsfreie Gemeinde17.576-
Schirmitz (VGem)Verwaltungsgemeinschaft46.807-
Pressath (VGem)Verwaltungsgemeinschaft36.711-
Eschenbach i.d.OPf. (VGem)Verwaltungsgemeinschaft36.587-
Weiherhammer (VGem)Verwaltungsgemeinschaft36.583-
Grafenwöhr, StVerbandsfreie Gemeinde16.360-
Neustadt a.d.Waldnaab, StVerbandsfreie Gemeinde16.057-
Kirchenthumbach (VGem)Verwaltungsgemeinschaft35.205-
Windischeschenbach, StVerbandsfreie Gemeinde14.980-
Altenstadt a.d.WaldnaabVerbandsfreie Gemeinde14.687-
Pleystein (VGem)Verwaltungsgemeinschaft23.640-
Floß, MVerbandsfreie Gemeinde13.494-
Luhe-Wildenau, MVerbandsfreie Gemeinde13.419-
Mantel, MVerbandsfreie Gemeinde12.827-
Eslarn, MVerbandsfreie Gemeinde12.702-
Tännesberg (VGem)Verwaltungsgemeinschaft22.677-
Moosbach, MVerbandsfreie Gemeinde12.473-
Waidhaus, MVerbandsfreie Gemeinde12.121-
Waldthurn, MVerbandsfreie Gemeinde11.917-
FlossenbürgVerbandsfreie Gemeinde11.496-
Manteler ForstVerbandsfreie Gemeinde10-
Speinsharter ForstVerbandsfreie Gemeinde10-

15 Bezirke stehen hier bewusst nur als Zeile: Sie führen eine einzige Gemeinde, haben keine erhobenen Trauorte und weniger als 20.000 Einwohner. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Bayern, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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