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Landkreis

20 Standesämter in Rhön-Grabfeld

Rhön-Grabfeld hat 20 Standesamtsbezirke für 45 Gemeinden mit zusammen 79.375 Einwohnern. 7 davon haben eine eigene Seite, die übrigen 13 stehen unten in der Tabelle.

20
Standesamtsbezirke
45
Gemeinden
79.375
Einwohner
nicht erhoben
Trauorte

Alle 20 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
Bad Neustadt a.d.Saale, StVerbandsfreie Gemeinde115.434-
Bad Neustadt a.d.Saale (VGem)Verwaltungsgemeinschaft712.341-
Mellrichstadt (VGem)Verwaltungsgemeinschaft510.830-
Bad Königshofen i.Grabfeld (VGem)Verwaltungsgemeinschaft77.094-
Bad Königshofen i.Grabfeld, StVerbandsfreie Gemeinde16.034-
Heustreu (VGem)Verwaltungsgemeinschaft45.140-
Ostheim v.d.Rhön (VGem)Verwaltungsgemeinschaft34.815-
Bischofsheim i.d.Rhön, StVerbandsfreie Gemeinde14.755-
Saal a.d.Saale (VGem)Verwaltungsgemeinschaft34.128-
Fladungen (VGem)Verwaltungsgemeinschaft33.828-
Oberelsbach, MVerbandsfreie Gemeinde12.647-
SandbergVerbandsfreie Gemeinde12.329-
Bundorfer ForstVerbandsfreie Gemeinde10-
Burgwallbacher ForstVerbandsfreie Gemeinde10-
Forst Schmalwasser-NordVerbandsfreie Gemeinde10-
Forst Schmalwasser-SüdVerbandsfreie Gemeinde10-
Mellrichstadter ForstVerbandsfreie Gemeinde10-
Steinacher Forst r.d.SaaleVerbandsfreie Gemeinde10-
Sulzfelder ForstVerbandsfreie Gemeinde10-
WeiglerVerbandsfreie Gemeinde10-

13 Bezirke stehen hier bewusst nur als Zeile: Sie führen eine einzige Gemeinde, haben keine erhobenen Trauorte und weniger als 20.000 Einwohner. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Bayern, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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