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Landkreis

25 Standesämter in Rottal-Inn

Rottal-Inn hat 25 Standesamtsbezirke für 31 Gemeinden mit zusammen 120.497 Einwohnern. 5 davon haben eine eigene Seite, die übrigen 20 stehen unten in der Tabelle.

25
Standesamtsbezirke
31
Gemeinden
120.497
Einwohner
nicht erhoben
Trauorte

Alle 25 Bezirke mit Art, Gemeindezahl und Einwohnern

Sortiert nach Einwohnerzahl. Die Spalte Gemeinden zeigt, für wie viele Orte der Bezirk zuständig ist. Ein Bezirk mit nur einer Gemeinde ist eine verbandsfreie Gemeinde, die ihr Standesamt allein führt.

BezirkArtGemeindenEinwohnerTrauorte
Eggenfelden, StVerbandsfreie Gemeinde114.271-
Pfarrkirchen, StVerbandsfreie Gemeinde112.764-
Simbach a.Inn, StVerbandsfreie Gemeinde110.261-
Bad Birnbach (VGem)Verwaltungsgemeinschaft27.507-
Arnstorf, MVerbandsfreie Gemeinde16.495-
Gangkofen, MVerbandsfreie Gemeinde16.161-
Falkenberg (VGem)Verwaltungsgemeinschaft36.074-
Tann (VGem)Verwaltungsgemeinschaft25.447-
Triftern, MVerbandsfreie Gemeinde15.428-
Kirchdorf a.InnVerbandsfreie Gemeinde15.341-
Massing (VGem)Verwaltungsgemeinschaft24.925-
HebertsfeldenVerbandsfreie Gemeinde13.633-
Wurmannsquick, MVerbandsfreie Gemeinde13.364-
Ering (VGem)Verwaltungsgemeinschaft23.277-
DietersburgVerbandsfreie Gemeinde12.985-
RoßbachVerbandsfreie Gemeinde12.920-
PostmünsterVerbandsfreie Gemeinde12.419-
JohanniskirchenVerbandsfreie Gemeinde12.324-
JulbachVerbandsfreie Gemeinde12.288-
EgglhamVerbandsfreie Gemeinde12.262-
UnterdietfurtVerbandsfreie Gemeinde12.249-
MitterskirchenVerbandsfreie Gemeinde12.172-
ZeilarnVerbandsfreie Gemeinde12.130-
WittibreutVerbandsfreie Gemeinde11.940-
SchönauVerbandsfreie Gemeinde11.860-

20 Bezirke stehen hier bewusst nur als Zeile: Sie führen eine einzige Gemeinde, haben keine erhobenen Trauorte und weniger als 20.000 Einwohner. Eine eigene Seite für sie unterschiede sich nur in Name und Zahl, und das ist genau die Bauform, die eine Domain kostet.

Weitere Kreise in Bayern, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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