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Standesämter in Berlin

Berlin hat 1 Standesamtsbezirke in 1 Kreisen, zuständig für 1 Gemeinden und 3.685.265 Einwohner. Die Gebühren richten sich nach Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin vom 2. Juli 2019 in Verbindung mit Paragraf 72 Personenstandsgesetz.

1
Standesamtsbezirke
1
Kreise
1
Gemeinden
nicht erhoben
Zusatzkosten erhoben

1 Kreise mit Bezirks-, Gemeinde- und Einwohnerzahl

KreisArtBezirkeGemeindenEinwohner
BerlinKreisfreie Stadt113.685.265

Welche Rechtsgrundlage die Gebühren in Berlin regelt

Grundlage ist Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin vom 2. Juli 2019 in Verbindung mit Paragraf 72 Personenstandsgesetz. Sie füllt die Ermächtigung aus § 72 Personenstandsgesetz aus. Darunter liegt die Satzung der jeweiligen Kommune.

Gebühren in Berlin im Einzelnen

Die 1 größten Bezirke in Berlin, nach Einwohnern

Die 15 anderen Bundesländer, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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