Bundesland
Standesämter in Berlin
Berlin hat 1 Standesamtsbezirke in 1 Kreisen, zuständig für 1 Gemeinden und 3.685.265 Einwohner. Die Gebühren richten sich nach Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin vom 2. Juli 2019 in Verbindung mit Paragraf 72 Personenstandsgesetz.
- 1
- Standesamtsbezirke
- 1
- Kreise
- 1
- Gemeinden
- nicht erhoben
- Zusatzkosten erhoben
1 Kreise mit Bezirks-, Gemeinde- und Einwohnerzahl
Welche Rechtsgrundlage die Gebühren in Berlin regelt
Grundlage ist Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin vom 2. Juli 2019 in Verbindung mit Paragraf 72 Personenstandsgesetz. Sie füllt die Ermächtigung aus § 72 Personenstandsgesetz aus. Darunter liegt die Satzung der jeweiligen Kommune.
Die 1 größten Bezirke in Berlin, nach Einwohnern
- Berlin3.685.265
Die 15 anderen Bundesländer, mit Bezirkszahl
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