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Bundesland

Standesämter in Hamburg

Hamburg hat 1 Standesamtsbezirke in 1 Kreisen, zuständig für 1 Gemeinden und 1.862.565 Einwohner. Rechtsgrundlage der Gebühren ist § 72 Personenstandsgesetz zusammen mit dem Recht des Landes.

1
Standesamtsbezirke
1
Kreise
1
Gemeinden
nicht erhoben
Zusatzkosten erhoben

1 Kreise mit Bezirks-, Gemeinde- und Einwohnerzahl

KreisArtBezirkeGemeindenEinwohner
HamburgKreisfreie Stadt111.862.565

Welche Rechtsgrundlage die Gebühren in Hamburg regelt

Grundlage ist Hamburgische Gebührenregelung zum Personenstandswesen in Verbindung mit Paragraf 72 Personenstandsgesetz. Sie füllt die Ermächtigung aus § 72 Personenstandsgesetz aus. Darunter liegt die Satzung der jeweiligen Kommune.

Gebühren in Hamburg im Einzelnen

Die 1 größten Bezirke in Hamburg, nach Einwohnern

Die 15 anderen Bundesländer, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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