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Standesämter in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat 122 Standesamtsbezirke in 14 Kreisen, zuständig für 218 Gemeinden und 2.135.597 Einwohner. Rechtsgrundlage der Gebühren ist § 72 Personenstandsgesetz zusammen mit dem Recht des Landes. Erhoben sind bisher 6 Trauorte.

122
Standesamtsbezirke
14
Kreise
218
Gemeinden
nicht erhoben
Zusatzkosten erhoben

14 Kreise mit Bezirks-, Gemeinde- und Einwohnerzahl

KreisArtBezirkeGemeindenEinwohner
MagdeburgKreisfreie Stadt11244.329
Halle (Saale)Kreisfreie Stadt11226.767
HarzLandkreis1420205.484
SaalekreisLandkreis1520182.451
SalzlandkreisLandkreis1321180.771
BurgenlandkreisLandkreis1133173.684
BördeLandkreis1334167.924
Anhalt-BitterfeldLandkreis1010153.035
Mansfeld-SüdharzLandkreis1122129.029
WittenbergLandkreis99121.694
StendalLandkreis925106.538
Jerichower LandLandkreis8888.509
Altmarkkreis SalzwedelLandkreis61379.980
Dessau-RoßlauKreisfreie Stadt1175.402

Welche Rechtsgrundlage die Gebühren in Sachsen-Anhalt regelt

Grundlage ist Kostenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zum Personenstandswesen. Sie füllt die Ermächtigung aus § 72 Personenstandsgesetz aus. Darunter liegt die Satzung der jeweiligen Kommune.

Gebühren in Sachsen-Anhalt im Einzelnen

Die 30 größten Bezirke in Sachsen-Anhalt, nach Einwohnern

Die 15 anderen Bundesländer, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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