Zum Inhalt springen
heiratsorte.de

Bundesland

Standesämter in Bremen

Bremen hat 2 Standesamtsbezirke in 2 Kreisen, zuständig für 2 Gemeinden und 704.881 Einwohner. Rechtsgrundlage der Gebühren ist § 72 Personenstandsgesetz zusammen mit dem Recht des Landes.

2
Standesamtsbezirke
2
Kreise
2
Gemeinden
nicht erhoben
Zusatzkosten erhoben

2 Kreise mit Bezirks-, Gemeinde- und Einwohnerzahl

KreisArtBezirkeGemeindenEinwohner
BremenKreisfreie Stadt11586.271
BremerhavenKreisfreie Stadt11118.610

Welche Rechtsgrundlage die Gebühren in Bremen regelt

Grundlage ist Bremische Kostenverordnung zum Personenstandswesen in Verbindung mit Paragraf 72 Personenstandsgesetz. Sie füllt die Ermächtigung aus § 72 Personenstandsgesetz aus. Darunter liegt die Satzung der jeweiligen Kommune.

Gebühren in Bremen im Einzelnen

Die 2 größten Bezirke in Bremen, nach Einwohnern

Die 15 anderen Bundesländer, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

Zurück zur Übersicht aller Standesämter