Bundesland
Standesämter in Bremen
Bremen hat 2 Standesamtsbezirke in 2 Kreisen, zuständig für 2 Gemeinden und 704.881 Einwohner. Rechtsgrundlage der Gebühren ist § 72 Personenstandsgesetz zusammen mit dem Recht des Landes.
- 2
- Standesamtsbezirke
- 2
- Kreise
- 2
- Gemeinden
- nicht erhoben
- Zusatzkosten erhoben
2 Kreise mit Bezirks-, Gemeinde- und Einwohnerzahl
Welche Rechtsgrundlage die Gebühren in Bremen regelt
Grundlage ist Bremische Kostenverordnung zum Personenstandswesen in Verbindung mit Paragraf 72 Personenstandsgesetz. Sie füllt die Ermächtigung aus § 72 Personenstandsgesetz aus. Darunter liegt die Satzung der jeweiligen Kommune.
Die 2 größten Bezirke in Bremen, nach Einwohnern
- Bremen586.271
- Bremerhaven118.610
Die 15 anderen Bundesländer, mit Bezirkszahl
Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.