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Bundesland

Standesämter in Thüringen

Thüringen hat 189 Standesamtsbezirke in 22 Kreisen, zuständig für 601 Gemeinden und 2.100.277 Einwohner. Rechtsgrundlage der Gebühren ist § 72 Personenstandsgesetz zusammen mit dem Recht des Landes.

189
Standesamtsbezirke
22
Kreise
601
Gemeinden
nicht erhoben
Zusatzkosten erhoben

22 Kreise mit Bezirks-, Gemeinde- und Einwohnerzahl

KreisArtBezirkeGemeindenEinwohner
ErfurtKreisfreie Stadt11218.793
WartburgkreisLandkreis1630154.957
GothaLandkreis1329135.838
Schmalkalden-MeiningenLandkreis1338120.214
JenaKreisfreie Stadt11109.725
Ilm-KreisLandkreis816106.657
EichsfeldLandkreis1356103.694
Saalfeld-RudolstadtLandkreis1026100.105
GeraKreisfreie Stadt1195.608
Unstrut-Hainich-KreisLandkreis92594.613
GreizLandkreis144293.707
Altenburger LandLandkreis92987.508
Saale-Holzland-KreisLandkreis109183.342
Weimarer LandLandkreis93582.392
NordhausenLandkreis81580.762
Saale-Orla-KreisLandkreis155977.341
KyffhäuserkreisLandkreis102871.738
SömmerdaLandkreis103767.693
WeimarKreisfreie Stadt1165.954
HildburghausenLandkreis103259.987
SonnebergLandkreis7854.964
SuhlKreisfreie Stadt1134.685

Welche Rechtsgrundlage die Gebühren in Thüringen regelt

Grundlage ist Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums. Sie füllt die Ermächtigung aus § 72 Personenstandsgesetz aus. Darunter liegt die Satzung der jeweiligen Kommune.

Gebühren in Thüringen im Einzelnen

Die 30 größten Bezirke in Thüringen, nach Einwohnern

Die 15 anderen Bundesländer, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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