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Bundesland

Standesämter in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat 168 Standesamtsbezirke in 15 Kreisen, zuständig für 1.104 Gemeinden und 2.959.517 Einwohner. Rechtsgrundlage der Gebühren ist § 72 Personenstandsgesetz zusammen mit dem Recht des Landes. Erhoben sind bisher 17 Trauorte.

168
Standesamtsbezirke
15
Kreise
1.104
Gemeinden
100 bis 100 Euro
Zusatzkosten erhoben

15 Kreise mit Bezirks-, Gemeinde- und Einwohnerzahl

KreisArtBezirkeGemeindenEinwohner
PinnebergKreis1849325.223
SegebergKreis1595283.562
Rendsburg-EckernfördeKreis19165278.058
KielKreisfreie Stadt11252.668
StormarnKreis1655246.974
LübeckKreisfreie Stadt11216.889
Herzogtum LauenburgKreis14132206.235
Schleswig-FlensburgKreis18123205.472
OstholsteinKreis2136201.472
NordfrieslandKreis13133170.029
DithmarschenKreis8116133.460
SteinburgKreis10111132.731
PlönKreis1285130.609
FlensburgKreisfreie Stadt1196.326
NeumünsterKreisfreie Stadt1179.809

Welche Rechtsgrundlage die Gebühren in Schleswig-Holstein regelt

Grundlage ist Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Verbindung mit Paragraf 72 Personenstandsgesetz. Sie füllt die Ermächtigung aus § 72 Personenstandsgesetz aus. Darunter liegt die Satzung der jeweiligen Kommune.

Gebühren in Schleswig-Holstein im Einzelnen

Die 30 größten Bezirke in Schleswig-Holstein, nach Einwohnern

Die 15 anderen Bundesländer, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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