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Bundesland

Standesämter in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat 117 Standesamtsbezirke in 8 Kreisen, zuständig für 726 Gemeinden und 1.573.597 Einwohner. Rechtsgrundlage der Gebühren ist § 72 Personenstandsgesetz zusammen mit dem Recht des Landes.

117
Standesamtsbezirke
8
Kreise
726
Gemeinden
nicht erhoben
Zusatzkosten erhoben

8 Kreise mit Bezirks-, Gemeinde- und Einwohnerzahl

KreisArtBezirkeGemeindenEinwohner
Mecklenburgische SeenplatteLandkreis20146246.318
Vorpommern-GreifswaldLandkreis19138224.956
Landkreis RostockLandkreis23112218.721
Vorpommern-RügenLandkreis20101215.203
Ludwigslust-ParchimLandkreis20142208.092
RostockKreisfreie Stadt11205.307
NordwestmecklenburgLandkreis1283156.692
SchwerinKreisfreie Stadt1198.308

Welche Rechtsgrundlage die Gebühren in Mecklenburg-Vorpommern regelt

Grundlage ist Kostenverordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Sie füllt die Ermächtigung aus § 72 Personenstandsgesetz aus. Darunter liegt die Satzung der jeweiligen Kommune.

Gebühren in Mecklenburg-Vorpommern im Einzelnen

Die 30 größten Bezirke in Mecklenburg-Vorpommern, nach Einwohnern

Die 15 anderen Bundesländer, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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