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Bundesland

Standesämter in Saarland

Saarland hat 53 Standesamtsbezirke in 6 Kreisen, zuständig für 53 Gemeinden und 1.012.141 Einwohner. Rechtsgrundlage der Gebühren ist § 72 Personenstandsgesetz zusammen mit dem Recht des Landes. Erhoben sind bisher 11 Trauorte.

53
Standesamtsbezirke
6
Kreise
53
Gemeinden
nicht erhoben
Zusatzkosten erhoben

6 Kreise mit Bezirks-, Gemeinde- und Einwohnerzahl

KreisArtBezirkeGemeindenEinwohner
Regionalverband SaarbrückenRegionalverband1010333.149
SaarlouisLandkreis1313205.129
Saarpfalz-KreisLandkreis77144.092
NeunkirchenLandkreis77133.179
Merzig-WadernLandkreis88108.779
St. WendelLandkreis8887.813

Welche Rechtsgrundlage die Gebühren in Saarland regelt

Grundlage ist Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Saarlandes zum Personenstandswesen. Sie füllt die Ermächtigung aus § 72 Personenstandsgesetz aus. Darunter liegt die Satzung der jeweiligen Kommune.

Gebühren in Saarland im Einzelnen

Die 10 größten Bezirke in Saarland, nach Einwohnern

Die 15 anderen Bundesländer, mit Bezirkszahl

Diese Seite ist kein amtliches Angebot. Die Angaben sind aus öffentlichen Quellen zusammengetragen. Verbindliche Auskunft über Zuständigkeit, Termine und Gebühren erteilt allein das zuständige Standesamt.

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