Begriff
Anmeldung der Eheschließung
Der Antrag beim Standesamt, mit dem geprüft wird, ob der geplanten Ehe ein rechtliches Hindernis entgegensteht.
Was Anmeldung der Eheschließung im Verfahren bedeutet
Sie erfolgt beim Standesamt am Wohnsitz einer der beiden Personen. Die Prüfung ist die Gebühr, die in jedem Fall anfällt, unabhängig davon, wo später geheiratet wird. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig.
Womit Anmeldung der Eheschließung verwechselt wird
Früher hieß das Aufgebot. Der Begriff ist seit der Reform des Personenstandsrechts nicht mehr amtlich, wird aber weiter benutzt. Ein öffentlicher Aushang, wie ihn das alte Aufgebot vorsah, findet nicht mehr statt.
Fundstelle: www.gesetze-im-internet.de/pstg/__12.html
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Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.