Begriff
Gemeindeverband
Ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden, die ihre Verwaltung gemeinsam führen.
Was Gemeindeverband im Verfahren bedeutet
Er heißt je nach Land anders: Amt in Schleswig-Holstein und Brandenburg, Samtgemeinde in Niedersachsen, Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz, Verwaltungsgemeinschaft in Bayern, Sachsen und Thüringen, Verwaltungsverband in Baden-Württemberg. Das Standesamt sitzt in aller Regel beim Verband, nicht bei der einzelnen Gemeinde.
Womit Gemeindeverband verwechselt wird
Eine verbandsfreie Gemeinde gehört keinem solchen Zusammenschluss an und führt ihr Standesamt selbst. Von den 4.583 Bezirken sind 3.381 solche verbandsfreien Gemeinden.
Fundstelle: www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeich
1 Begriffe, die dazugehören
Alle 19 weiteren Begriffe
- Trauort
- Trauzimmer
- Trauung außerhalb der Amtsräume
- Standesamt
- Standesamtsbezirk
- Anmeldung der Eheschließung
- Aufgebot
- Ehefähigkeitszeugnis
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Stammbuch der Familie
- Eheregister
- Personenstandsregister
- Freie Trauung
- Trauzeuge
- Ehename
- Apostille
- Reservierungsgebühr
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.