Begriff
Standesamt
Das Standesamt ist die Behörde, die den Personenstand beurkundet: Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Tod.
Was Standesamt im Verfahren bedeutet
In Deutschland gibt es rund 4.500 davon. Jede Gemeinde gehört zu genau einem Standesamtsbezirk. Das Standesamt führt die Personenstandsregister und stellt daraus Urkunden aus.
Womit Standesamt verwechselt wird
Nicht dasselbe wie das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Dort läuft die Anmeldung des Wohnsitzes, nicht die der Eheschließung. In kleinen Kommunen sitzen beide im selben Haus, was die Verwechslung erklärt.
Fundstelle: www.gesetze-im-internet.de/pstg/
2 Begriffe, die dazugehören
Alle 19 weiteren Begriffe
- Trauort
- Trauzimmer
- Trauung außerhalb der Amtsräume
- Standesamtsbezirk
- Gemeindeverband
- Anmeldung der Eheschließung
- Aufgebot
- Ehefähigkeitszeugnis
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Stammbuch der Familie
- Eheregister
- Personenstandsregister
- Freie Trauung
- Trauzeuge
- Ehename
- Apostille
- Reservierungsgebühr
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.