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Begriff

Aufgebot

Historischer Begriff für die Anmeldung der Eheschließung, verbunden mit einem öffentlichen Aushang.

Was Aufgebot im Verfahren bedeutet

Das Aufgebot wurde ausgehängt, damit Dritte Einwände gegen die Ehe vorbringen konnten. Diese Öffentlichkeit ist entfallen.

Womit Aufgebot verwechselt wird

Wer heute nach dem Aufgebot fragt, meint die Anmeldung der Eheschließung. Der amtliche Vorgang heißt so, und nur unter diesem Namen findet man ihn auf den Seiten der Standesämter.

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Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.

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