Begriff
Ehefähigkeitszeugnis
Eine Bescheinigung des Heimatstaats, dass nach dessen Recht der Eheschließung nichts entgegensteht.
Was Ehefähigkeitszeugnis im Verfahren bedeutet
Nötig, wenn eine der beiden Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit hat. Stellt der Heimatstaat kein solches Zeugnis aus, muss die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts von der Beibringung befreien.
Womit Ehefähigkeitszeugnis verwechselt wird
Nicht zu verwechseln mit der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das deutsche Standesamt. Das ist der eigene Vorgang, der bei jeder Anmeldung stattfindet. Das Ehefähigkeitszeugnis kommt zusätzlich dazu und braucht oft mehrere Monate Vorlauf.
Fundstelle: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1309.html
2 Begriffe, die dazugehören
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- Trauort
- Trauzimmer
- Trauung außerhalb der Amtsräume
- Standesamt
- Standesamtsbezirk
- Gemeindeverband
- Anmeldung der Eheschließung
- Aufgebot
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Stammbuch der Familie
- Eheregister
- Personenstandsregister
- Freie Trauung
- Trauzeuge
- Ehename
- Apostille
- Reservierungsgebühr
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.