Begriff
Ehename
Der gemeinsame Familienname, den ein Ehepaar führen kann.
Was Ehename im Verfahren bedeutet
Das Paar kann den Geburtsnamen einer der beiden Personen zum Ehenamen bestimmen. Wer seinen Namen dabei ablegt, kann ihn als Begleitnamen voranstellen oder anfügen.
Womit Ehename verwechselt wird
Ein gemeinsamer Ehename ist nicht Pflicht. Beide dürfen ihren bisherigen Namen behalten. Der Doppelname als gemeinsamer Ehename für beide war lange ausgeschlossen und ist erst seit der Reform des Namensrechts möglich.
Fundstelle: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1355.html
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- Trauort
- Trauzimmer
- Trauung außerhalb der Amtsräume
- Standesamt
- Standesamtsbezirk
- Gemeindeverband
- Anmeldung der Eheschließung
- Aufgebot
- Ehefähigkeitszeugnis
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Stammbuch der Familie
- Eheregister
- Personenstandsregister
- Freie Trauung
- Trauzeuge
- Apostille
- Reservierungsgebühr
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.