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Begriff

Apostille

Ein Beglaubigungsvermerk, der die Echtheit einer ausländischen Urkunde für andere Vertragsstaaten bestätigt.

Was Apostille im Verfahren bedeutet

Sie geht auf das Haager Übereinkommen von 1961 zurück und wird von einer Behörde des Ausstellungsstaats angebracht.

Womit Apostille verwechselt wird

Die Legalisation ist das aufwendigere Verfahren über die deutsche Auslandsvertretung. Sie ist nötig, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört. Welches Verfahren gilt, hängt allein am Staat, nicht an der Urkunde.

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Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.

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