Begriff
Trauung außerhalb der Amtsräume
Eine Eheschließung, die nicht im Trauzimmer des Standesamts stattfindet, sondern an einem anderen dafür bestimmten Ort.
Was Trauung außerhalb der Amtsräume im Verfahren bedeutet
Umgangssprachlich Außentrauung. Sie ist eine eigene Gebührenposition, die im Landesrecht steht und von der Kommune ausgefüllt wird. In Nordrhein-Westfalen liegt sie zwischen 66 und 120 Euro, in Berlin zwischen 75 und 150 Euro, in Niedersachsen bei höchstens 130 Euro.
Womit Trauung außerhalb der Amtsräume verwechselt wird
Zu unterscheiden von der Trauung außerhalb der Dienstzeiten, also am Freitagnachmittag oder Samstag. Das ist eine andere Position. In manchen Ländern deckt dieselbe Tarifstelle beides ab, dann fällt der Betrag nur einmal an.
Fundstelle: www.gesetze-im-internet.de/abweichendes_Landesrecht/avwgebo_nw__Tarifs
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Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.