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Begriff

Personenstandsregister

Der Oberbegriff für Geburtenregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister und Sterberegister.

Was Personenstandsregister im Verfahren bedeutet

Sie werden elektronisch geführt. Die Fortführungsfristen betragen 110 Jahre für Geburten, 80 für Ehen und 30 für Sterbefälle, danach gehen die Register ins Archiv.

Womit Personenstandsregister verwechselt wird

Nicht das Melderegister. Dort steht, wo jemand wohnt, nicht wer mit wem verheiratet ist.

Fundstelle: www.gesetze-im-internet.de/pstg/__3.html

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Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine Prüfung des Einzelfalls ersetzt sie nicht. Wer eine rechtsverbindliche Auskunft braucht, wendet sich an das zuständige Standesamt oder an eine zur Rechtsberatung befugte Person.

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